Gericht
Betrügerpärchen erspähte Pin-Codes
Ein Betrügerpärchen wurde am Landesgericht Sankt Pölten wegen Betrug zu Haftstrafen verurteilt.
ST. PÖLTEN (ip). "Drogen waren der Mittelpunkt ihres Lebens", versuchte Verteidiger Andreas Gartner die Motivation eines Pärchens aus dem Bezirk Melk zu erklären, dem der St. Pöltner Staatsanwalt Thomas Korntheuer betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch zur Last legte.
„Die Gedanken drehen sich den ganzen Tag nur darum, wo krieg ich das Geld dafür her“, ergänzte Gartner, wobei sein Mandant 20.000 Euro, die mit-angeklagte Lebensgefährtin 40.000 Euro an Schulden angehäuft haben. Die zahllosen Vorstrafen des 44-jährigen Beschuldigten, wobei er nach seiner letzten Verurteilung noch 19 Monate Haft anzutreten hat, hielten ihn nicht davon ab, weitere Straftaten zu begehen, an denen sich seine 38-jährige Partnerin intensiv beteiligte. Trotz einiger Vorstrafen der Frau landete sie erst kürzlich hinter Gittern, wo sie als Untersuchungshäftling schwer mit dem Drogenentzug zu kämpfen hatte.
Guthaben geluchst
Durch einen Bekannten erfuhren die beiden Angeklagten von einer Möglichkeit, an Geld zu kommen. Sie gaben vor, Paysafecards mit Guthaben in Höhe von 50 und 100 Euro kaufen zu wollen. Mit den Cards in der Hand eigneten sie sich den 16-stelligen PIN-Code an, danach retournierten sie die Cards, weil sie sie nun doch nicht wollten. Mit den ausgespähten Codes und den entsprechenden Guthaben bezahlten sie online angebotene Dienstleistungen.
Acht Mal kamen so Tankstellenpächter unter anderem in St. Pölten, Neulengbach, Melk und Ybbs zum Handkuss. Die Forderungen der Opfer, die als Zeugen vor Gericht erschienen waren, erkannten die Beschuldigten an. Verteidiger Roland Schöndorfer verwies dabei auf die tätige Reue der 38-Jährigen, die, noch bevor es zu einer Anzeige kam, den Schaden bei einer Tankstelle wieder gutgemacht hatte.
"Einfach probiert"
„Wir haben es halt einfach probiert und es hat funktioniert“, meinte die Frau zum ersten Coup am 17. Dezember 2018 in Melk. Jetzt möchte sie nur noch weg von den Drogen und nach Hause zu ihrem Kind, wobei sie seitens ihrer Eltern wieder mit einem entsprechenden Rückhalt rechnen könne, gab Schöndorfer im Hinblick auf ein mildes Urteil zu bedenken. Auch der 44-Jährige sieht in einer stationären Therapie die letzte Chance, sein Leben wieder in den Griff zu bekommen. Bei mehr als drei Jahren Haft könne er dies jedoch nicht in Anspruch nehmen, so Verteidiger Gartner. Der Richter verurteilte ihn zu 24 Monaten, seine Lebensgefährtin fasste eine teilbedingte Haftstrafe von 15 Monaten aus.
Während der zehn Monate bedingt erhält sie Bewährungshilfe und muss sich nachweislich einer Drogentherapie unterziehen. Beide Urteile sind rechtskräftig.
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