Landeskriminalamt NÖ
"Cybercrime kann jeder"
Die Anonymität im Internet zieht viele Kriminelle an. Die Kripo hält dagegen.
ST. PÖLTEN (pw). "Es gibt immer einen Weg hinein, aber er wird immer schwieriger", erklärt Josef Riedinger. Er ist Leiter der Abteilung für Informationstechnologie und Beweismittelsicherung im Landeskriminalamt NÖ. Die Rede ist von Datenträgern, vorrangig Handys und Computer. Der Grund dafür ist simpel: Die Hersteller streben nach immer sichereren Geräten. Eine stete Herausforderung für die IT-Ermittler.
Im Jahr 2000 wurde die Abteilung ins Leben gerufen, und Josef Riedinger ist seit der ersten Sekunde an mit dabei.
"Wenn man sich einmal mit dem kriminalpolizeilichen Virus infiziert, kommt man nicht mehr los. In der IT kommt die intellektuelle Herausforderung hinzu. Die Mischung aus sehr intelligenten Tätern, gepaart mit der hohen Entwicklungsgeschwindigkeit, fördert das Adrenalin und macht den Reiz der Arbeit aus", so der Chefinspektor. "Jede neue Hürde ist eine Herausforderung und gleichzeitig eine Genugtuung, wenn sie gelingt."
Prävention
Zu den Aufgabenbereichen der IT-Ermittler zählen digitale (PC) und mobile (Handy) Forensik, Cybercrime (strafbare Handlungen im Internet), das Darknet, Expertisen, Schulungen von Kollegen und natürlich die Prävention. "In diesem Moment sind 4,3 Milliarden Menschen weltweit im Internet. Das sind 60 Prozent der Menschheit", stellt Riedinger fest. Ein weites Feld für illegale Handlungen.
"Internetkriminalität kann jeder. Die beste Bekämpfung liegt in der Prävention."
Dass diese Behauptung nicht nur Schall und Rauch ist, beweist er mit drei Klicks seiner rechten Maustaste. So lange braucht er, um ein Passwort zu knacken. Einfachste Vorsichtsmaßnahme: Niemals den "Angemeldet-bleiben-Button" anklicken oder "Passwort speichern". Auch Mail-Adressen können ganz leicht gefälscht werden. Aufgrund solch einer Nachricht hat ein Buchhalter 20 Millionen Euro nach China überwiesen. "Das Geld ist weg."
Digitale Forensik
Forensisch untersucht werden alle Geräte mit einem digitalen Speicher. Mittels spezieller Software können selbst gelöschte Daten wiederhergestellt werden, beispielsweise von Datenträgern, die bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt wurden. Der Zustand bleibt dabei immer unverändert – wie zum Zeitpunkt der Sicherstellung. Das ist für die Beweisführung vor Gericht unerlässlich.
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