Gericht
Die Ex-Freundin zum Anhalten genötigt
ST. PÖLTEN. Zu neun Monaten unbedingter Haft verurteilte der St. Pöltner Richter Markus Grünberger einen 24-Jährigen aus dem Bezirk St. Pölten Land, der im Februar 2018 auf der B20 bei St. Georgen am Steinfeld seine Ex-Freundin zum Anhalten genötigt haben soll.
Drei Komplizen
Gemeinsam mit drei weiteren Burschen, wovon zwei sich mit ihm die Anklagebank teilten, überholte der mehrfach einschlägig vorbestrafte Mann den PKW der Frau, soll sie in der Folge geschnitten und danach abrupt abgebremst haben. Laut Opfer sei das Fahrzeug des Beschuldigten quer zur Straße gestanden, als die Insassen ausstiegen. Während einer der Burschen sich alkoholbedingt zum Erbrechen abwandte, seien die drei anderen zum Fahrzeug der Frau gestürmt, „nur zum Reden“, wie der 24-Jährige erklärte. Aus Angst, so die Lenkerin, habe sie ihren Wagen von innen verschlossen, weshalb die Burschen an der Türe gerissen, gegen die Stoßstange getreten, einen Scheibenwischer verbogen und die Windschutzscheibe zerkratzt hätten.
„Tickende Zeitbombe“
„Ich bin meiner Ex nur nachgefahren, weil sie mir Geld schuldet“, erklärte der 24-Jährige, den der Richter für eine „tickende Zeitbombe“ hält. Von seinen bedingten Vorstrafen widerrief er daher eine, sodass der Bursche nun auch sechs weitere Monate hinter Gitter muss. Seiner Aussage nach sei er mit der Freundin seines Freundes in Streit geraten, da sie mit mehreren Burschen geschmust habe. Schließlich habe sie ihn durch den Raum gezerrt, mit beiden Händen am Hals gepackt und gegen einen Kasten gedrückt. Weil er auf Bewährung draußen war, habe er zunächst nichts gemacht.
Unverlässliche Aussagen
Als er jedoch keine Luft mehr bekommen hatte, habe er in Panik zugeschlagen. Dadurch sei die Frau benommen zu Boden gegangen. Keine der Zeugenaussagen sei ausreichend verlässlich für einen Schuldspruch, meinte Grünberger. Niemand könne sagen, ob der Beschuldigte zuschlug, bevor oder nachdem die Frau ihn losgelassen hatte. Dementsprechend wurde der Angeklagte diesbezüglich freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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