Ehefrau wehrte sich mit Nudelwalker
Gewalt gegen den eigenen Sohn und die Ehefrau. 43-jähriger stand in St. Pölten vor Gericht.
ST. PÖLTEN (red). Vertagt wurde in St. Pölten der Prozess gegen einen 43-jährigen Serben, der, laut Staatsanwalt Karl Wurzer, im Verdacht steht, gegen seinen mittlerweile 13-jährigen Sohn immer wieder Gewalt ausgeübt zu haben und gegen seine Ehefrau mit einem Messer vorgegangen zu sein.
Brutalität an der Tagesordnung
In einer kontradiktatorischen Einvernahme (Anm. Aussage in separatem Raum wird auf Video aufgenommen) berichtete der Schüler, dass er von seinem Vater mehrmals in der Woche geschlagen und getreten worden und ihn auch mit Gürtel oder Holzlatte attackiert habe. Die Anlässe seien oft völlig harmlos gewesen.
Über seine eigenen Erfahrungen hinaus schilderte der 13-Jährige einen Vorfall, der sich bei einem Streit seiner Eltern im Mai 2016 ereignet haben soll. Demnach habe der Serbe zu einem Messer gegriffen und mit einem kraftvollen Stich versucht, seine Ehefrau „anzustechen“. Diese sei reaktionsschnell zurückgewichen, habe einen Nudelwalker genommen und damit auf den Kopf des Serben eingeschlagen, wobei der Mann eine Schädelprellung und eine Rissquetschwunde erlitten habe. Diesbezügliche Ermittlungen wurden eingestellt, da man von Notwehr ausgegangen war, zumal mit der Messerattacke durchaus Lebensgefahr für die Frau verbunden gewesen sei.
Wurzer wertete die Aussagen des 13-Jährigen als ausgesprochen glaubwürdig, lebensnah und nachvollziehbar. Darüber hinaus seien sie auch von den Geschwistern des Schülers bestätigt worden.
Strenge gab er zu
Im Prozess bestritt der Angeklagte gegenüber Richter Slawomir Wiaderek weitgehend die Angaben seines Sohnes. Eine gewisse Strenge gab er zu. Es gebe massive Probleme mit ihm. Mehrmals sei er vom Schulbesuch suspendiert und schließlich auch von der Schule hinaus geschmissen worden. Er gebe sich mit den falschen Freunden ab und rauche. „Soll ich warten, dass er Drogen nimmt?“ Zuhause sei jetzt wieder alles okay, meinte der Beschuldigte, der bereits eine vierjährige Haftstrafe hinter sich hat, nachdem er zweimal wegen Vermögensdelikten, einmal wegen Schlepperei und zuletzt 2011 wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden war.
„Ich will nicht aussagen“, machte die Ehefrau des 43-Jährigen von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch. Ihr Sohn wolle eine neuerliche diktatorische Einvernahme, da er beim ersten Mal gelogen habe und auch die Geschwister würden nun bestätigen, dass der 13-Jährige bei Weitem übertrieben habe. Der geltenden Rechtsprechung gemäß wurde der Prozess vertagt. Im Falle einer Verurteilung könnte es zu einer Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren kommen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.