St. Pölten
Einweisung nach Mord an Vater
Prozess: 58-jähriger Sohn hat den eigenen Vater (85) mit dem Schraubenzieher getötet.
ST. PÖLTEN (ip). In einem Prozess am Landesgericht St. Pölten entschieden Montag acht Geschworene über den Antrag von Staatsanwalt Thomas Korntheuer auf Unterbringung eines 58-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der besachwaltete Mann hat am 7. April dieses Jahres seinen 85-jährigen Vater getötet, vor Gericht bekannte er sich "schuldig".
Nicht zurechnungsfähig
2014 ist der 58-jährige Pensionst in Krems wegen Todesdrohungen zu einer bedingten Einweisung verurteilt worden, gelebt hat er danach in einem Wohnheim. 2019 ist er zu seinem Vater nach St. Pölten gezogen. Wegen Kleinigkeiten kam es öfter zum Streit. Er habe aufgehört, seine Medikamente zu nehmen, was er selbst als "Blödsinn" kommentierte.
Gutachter Werner Brosch bestätig, dass der Mann zum Zeitpunkt der Tat unzurechnungsfähig war.
Zähne mit Zange gezogen
Die Tat selbst schilderte der Sohn wie folgt: Der Vater sei über die Stiege gefallen, er habe noch gelebt. "Seine Zähne haben zu wachsen begonnen. Die sind immer länger geworden und da habe ich Angst bekommen", so der Sohn. Er habe die Zange geholt und dem Vater die Zähne gezogen, er habe dabei gestöhnt. Schließlich holte der Sohn einen Schraubenzieher und stach zu. Warum er ihn in die Badewanne gelegt hat, begründete er damit, dass das Opfer kalt war und er es aufwärmen wollte.
Als die Tochter und der Sachwalter des 58-Jährigen zwei Tage nach der Tat zu Besuch kamen, entdeckten sie den 85-Jährigen in der Badewanne. Die Leiche wies mehrere, auch tödliche Stiche im Hals-und Brustbereich auf, der Betroffene ließ sich widerstandslos festnehmen.
Wie sich bei der Obduktion herausstellte, hat die Leiche viele weitere Verletzungen aufgewiesen: Unter anderem war das gesamte Gesicht blau und die Wirbelsäule gebrochen. Er hatte schwerste Verletzungen in der Mundhöhle und ein Schädel-Hirn-Trauma. Die Verletzungen, die am Herzbeutel verursacht wurden, würden darauf hindeuten, dass der Sohn den Schraubenzieher mehrfach raus- und reingestoßen habe.
"Er braucht Hilfe, keine Bestrafung",
meinte Verteidiger Johann Huber. Dieser Aussage stimmten auch Gutachter Werner Brosch und Staatsanwalt Thomas Korntheuer zu.
Das Schlusswort des Sohnes den Vater betreffend: "Er wird jetzt wohl im Himmel sein".
Das rechtskräftige Urteil: Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
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