Erhöhtes Geflügelpest-Risiko in St. Pölten

Bei der Geflügelpest handelt es sich ausschließlich um eine Tierseuche, weltweit sind keine Erkrankungsfälle von Menschen bekannt. | Foto: Vorlaufer
  • Bei der Geflügelpest handelt es sich ausschließlich um eine Tierseuche, weltweit sind keine Erkrankungsfälle von Menschen bekannt.
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ST. PÖLTEN (red). Seit November 2016 wurden in Vorarlberg, Salzburg und Oberösterreich Fälle von an Geflügelpest verstorbenem Geflügel bekannt. Das Geflügelpest-Virus H5N8A betrifft alle Arten von Geflügel und ist hochpathogen für Geflügel.

Das derzeit gehäufte Auffinden dieser Erkrankung dürfte mit dem Zug von Wildvögeln Richtung Süden zu tun haben. Bisher sind weltweit keine Erkrankungsfälle von Menschen mit H5N8 bekannt geworden, daher handelt es sich ausschließlich um eine Tierseuche.

Aufgrund der Situation in Europa und insbesondere den angrenzenden Nachbarstaaten wurde beschlossen, das gesamte österreichische Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko ab.10. Jänner 2017 auszuweisen.
Das bedeutet, dass zum Schutz der heimischen Geflügelbestände gemäß Geflügelpestverordnung Biosicherheitsmaßnahmen zu treffen sind. Diese Maßnahmen sind insbesondere:

Unterbringung in geschlossenen Haltungseinrichtungen, die zumindest nach obenhin abgedeckt sind.

• Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen.

Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmitteln, Ladeplätzen und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.

• Die TierhalterInnen haben vermehrtes Augenmerk auf die Gesundheit der Bestände zu legen und allfällige Veränderungen (wie z.B. Rückgang der Legeleistung, Abfall der Futter- und Wasseraufnahme und erhöhte Sterblichkeit) umgehend dem betreuenden Tierarzt bzw. der Veterinärverwaltung des Magistrates St. Pölten, Tel. 02742/333-2581 melden.

Tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel sind der Veterinärverwaltung des Magistrates St. Pölten, Tel. 02742/333-2581 zu melden.

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