Förster zum Ausweichen gezwungen
WIENERWALD (ip). Als ein 46-jähriger Pensionist an eine Straßensperre im Wienerwald, die vom zuständigen Revierförster überwacht wurde, gelangte, drehte er verärgert über die, seiner Meinung nach zu späte Information um und versuchte über eine danebenliegende Wiesenzufahrt ans Ziel zu gelangen.
„Da darf ich auch nicht fahren“, habe ihn der Förster belehrt und sich mit ausgestreckten Armen vor seinem Pkw positioniert. „Ich bin trotzdem gefahren“, erklärte der 46-Jährige am Landesgericht St. Pölten. Damit der Förster den Weg freigab, sei er langsam an ihn herangefahren. Zu dem Vorwurf der Nötigung bekannte sich der Angeklagte nicht schuldig. Er sei weder auf den Mann, den er für einen Arbeiter hielt, der sich von seinem Arbeitsbereich, der Straßensperre, entfernt habe, mehrmals losgefahren, noch habe er ihn berührt.
Die Straße sei wegen Baumschlägerungsarbeiten blockiert gewesen, bei der Wiesenzufahrt habe es sich um Privatgrund gehandelt, so die Rechtfertigung des Försters als Zeuge. Bis zu viermal habe ihn das Fahrzeug an den Beinen berührt, behauptete das Opfer und der Fahrer? „Er hat nur grinst.“ Zumindest eine Berührung bestätigte auch ein Mann, der den Vorfall von seinem Balkon aus beobachtet hatte.
„Es ist ganz eindeutig das Vergehen der Nötigung“, erklärte der Richter und ergänzte: „Ihre Darstellung ist nicht sehr glaubwürdig.“ Darüber hinaus sei eine Konfrontation zwischen Autofahrer und Fußgeher relativ gefährlich, begründete Herr Rat sein Urteil, wonach der zweifach vorbestrafte Mann zwei von insgesamt acht Monaten Haft hinter Gittern verbringen muss. Der Angeklagte meldete sofort Berufung an, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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