AMS - Sperre des Arbeitslosengeldes/der Notstandshilfe
Fragwürdige AMS Sanktionen
Bezugssperre trotz Bewerbung? Ja das ist offenbar möglich.
Eva G. hat sich Ende Oktober, aufgrund einer Arbeitsvermittlung durch das AMS, per E-Mail bei einer bekannten Leihfirma in St. Pölten beworben."Das war ein Fehler, denn sie hätte sich telefonisch bewerben sollen!", sagte das AMS und sperrte Frau G. kurz vor Weihnachten für 6 Wochen die Bezüge.
Trotz regelmäßiger Bewerbungen, Teilnahmen an Infotagen und Jobbörsen, Bewerbungsgesprächen und der Teilnahme an einem 8-wöchigen Kurs (trotz bereits verhängter Sperre) zeigte Eva G. laut AMS offenbar zu wenig Engagement zur Wiederaufnahme in den Arbeitsmarkt.
Mit Hilfe der Arbeiterkammer NÖ, wurde ein Schreiben aufgesetzt, welches das AMS davon überzeugen soll die Sperre aufzuheben. Viel Hoffnung gibt es aber nicht. Erst kürzlich wurde ein solches Schreiben in so einem Fall abgelehnt.
Nun hätte Eva G. die Möglichkeit bei einer anderen Firma Probe zu arbeiten. Das darf sie aber laut AMS nicht, denn sie ist dafür nicht versichert. Somit hat sie keinerlei Chancen auf diesen Arbeitsplatz.
Geholfen ist damit, meiner Ansicht nach, niemandem.
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