Geständiges Räubertrio glaubhafter als Zeugen
ST. PÖLTEN (ip). Am 20. September 2016 wurden zwei bereits einschlägig vorbestrafte Tschetschenen (18, 20 Jahre) zu 20 beziehungsweise vier Monaten Haft verurteilt. Noch am selben Tag wollten sie einem Rumänen ein Mobiltelefon, das er ihnen nur zum Anschauen überließ, nicht mehr zurückgeben. Abermals landeten die beiden gemeinsam mit einem vierfach einschlägig vorbestraften Tschetschenen (17J.)vor dem St. Pöltner Richter Markus Grünberger.
„Wenn Sie viele Jahre Ihres Lebens in Haft verbringen wollen, sind Sie am besten Weg dazu“, meinte Staatsanwalt Patrick Hinterleitner, der den beiden Jüngeren aus der Landeshauptstadt, sowie dem 20-Jährigen aus dem Bezirk Lilienfeld darüber hinaus vorwarf, am 20. August dieses Jahres Schwarzafrikanern aus deren Wohnung sechs Päckchen Cannabiskraut weggenommen zu haben. Während sich der 20-Jährige zwei Päckchen vom Wohnzimmertisch nahm und davoneilte, stießen die beiden Mitangeklagten die Dealer, die ihr Geld wollten, zur Seite, wodurch es diesbezüglich bei dem Älteren nur zu einer Verurteilung wegen Diebstahls, bei den jüngeren Tätern jedoch zu einer Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls kam, da der Schöffensenat bei dem Stoß doch von einer erheblichen Gewaltanwendung ausging.
„Die Zeugen waren alles andere als glaubhaft“, so Grünberger zu den Aussagen der Schwarzafrikaner in seiner Urteilsbegründung. Bereits deren Aussagen vor der Polizei seien mit äußerster Vorsicht zu werten. „Die Angeklagten haben am meisten zur Wahrheitsfindung beigetragen“, meinte auch der Verteidiger des 20-Jährigen Marc Gollowitsch. Verteidigerin Birgit Harold hob in ihrem Plädoyer vor allem das Geständnis ihres 17-jährigen Mandanten hervor, das er bereits vor der Polizei abgelegt habe.
Die Urteile – 15 Monate Haft für den 17-Jährigen, vier Monate für den 20-Jährigen, sowie 23 Monate für den 18-Jährigen – wurden durch den Widerruf von bisher bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafen verschärft. Die Urteile sind rechtskräftig.
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