Landesgericht St. Pölten
Jugendlicher filmte Sex am WC
Glück im Unglück hatte ein 17-jähriger Bursche, dem der St. Pöltner Staatsanwalt Michael Lindenbauer beim Prozess am Landesgericht zur Last legte, eine alkoholisierte Minderjährige sexuell schwer missbraucht zu haben. Ein mitangeklagter, mittlerweile 18-Jähriger filmte den „Partygag“ und schickte das Video an den „Hauptdarsteller“.
ST. PÖLTEN (ip). Der Vorfall ereignete sich im August 2020 in einer Wohnung in St. Pölten, in der etwa zehn Personen eine feuchtfröhliche Party feierten. Dabei soll der 17-Jährige den Alkohol bedingten wehrlosen Zustand einer 15-Jährigen ausgenutzt und gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr vollzogen haben. Der Zweitangeklagte filmte die WC-Aktion und stellte die Aufnahme dem Jüngeren zur Verfügung, weshalb er sich einerseits wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger strafbar gemacht hatte, andererseits habe er es auch unterlassen, die mutmaßliche Vergewaltigung zu verhindern.
Beide Angeklagten, vertreten durch die Verteidiger Ivan Dimov und Roland Schöndorfer, legten gegenüber Jugendrichter Markus Grünberger ein umfassendes Geständnis ab, wobei ausgerechnet die Videos des 18-Jährigen ihre Behauptungen, das Mädchen sei gar nicht so stark betrunken gewesen und es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt, bestätigten.
„Sie war nicht einmal in der Nähe eines Vollrausches“, erklärte Grünberger. Bei dem offensichtlich freiwilligen Geschehen sei auch keinerlei Gewaltanwendung erkennbar, daher gab es für den 18-Jährigen auch nichts zu verhindern. Dementsprechend fällte der Senat zu den Hauptvorwürfen einen Freispruch. Wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger erhielten die Beschuldigten je vier Monate bedingte Haft, sowie Bewährungshilfe während der dreijährigen Probezeit. „Wenn nichts mehr passiert“, so Grünberger, „bleibt es bei der Androhung der Haftstrafe.“ Die Urteile sind rechtskräftig.
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