Lohnverrechnerin wirtschaftete 637.000 Euro in eigene Tasche

Rechtsanwalt und Verteidiger Peter Schobel vertrat seine Mandantin. | Foto: Foto: Probst
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ST. PÖLTEN (ip). Trotz Controllings gelang es einer 54-Jährigen, die in einem Unternehmen im Umland von St. Pölten als Buchhalterin und Lohnverrechnerin tätig war, ihren Arbeitgeber im Laufe von fünf Jahren um insgesamt 637.000 Euro zu prellen. Am Landesgericht wurde sie nun wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, 20 davon bedingt, verurteilt (nicht rechtskräftig).
Um ihre Kauf- und Spielsucht finanzieren zu können „erhöhte“ die Beschuldigte ab 2012 eigenmächtig ihr eigenes Einkommen und überwies darüber hinaus auch das Einkommen einer fiktiven Mitarbeiterin auf ihr Konto. Mit dem Geld kaufte sie Schmuck und Kleidung, wobei sie in St. Pöltner Boutiquen teilweise mehr als 10.000 Euro pro Monat ausgab.
„Irgendwie habe ich mir gewünscht, dass es auffliegt“, gab sie gegenüber Richter Slawomir Wiaderek zu. „Ich bereue es zutiefst und würde es am liebsten ungeschehen machen“, meinte sie und führte aus, wie es ihr gelang, in einem Betrieb mit rund 60 Mitarbeitern so lange unentdeckt geblieben zu sein.

Selbstanzeige erstattet

Die mittlerweile arbeitslose Frau erstattete im Juni vergangenen Jahres Selbstanzeige und trug mit einem umfassenden Geständnis wesentlich zur Aufklärung ihrer Malversationen bei. Seitens des Betriebes, wo man nur zufällig im Jänner 2017 durch eine Lohnzettelüberprüfung eines anderen Mitarbeiters auf die Machenschaften der Frau aufmerksam wurde, verzichtete man auf eine Anzeige und versuchte, eine Schadensgutmachung zu arrangieren.

Angeklagte litt an Depressionen

Wie Verteidiger Peter Schobel bereits zu Beginn des Prozesses erklärte, litt seine Mandantin zunächst an Depressionen und geriet in eine Medikamentenabhängigkeit. Ab 2012 sei sie darüber hinaus noch in eine Kauf- und Spielsucht geschlittert und mit ihrem monatlichen Einkommen von 3.100 Euro nicht mehr ausgekommen. Dem psychiatrischen Gutachten von Werner Brosch könne man entnehmen, dass die Frau an einer Grenze war. „Wäre sie noch ein bisschen kranker gewesen, wäre sie nicht schuldfähig gewesen“, so das Resümee Schobels.

Schadensgutmachung geregelt

Während die Staatsanwältin von einer erheblichen kriminellen Energie der Angeklagten sprach, wirkten sich Geständnis, Selbstanzeige, Unbescholtenheit und die, laut Gutachten, stark eingeschränkte Dispositionsfähigkeit doch mildernd auf die Strafe, die bis zu zehn Jahre Haft vorsieht, aus. Die Schadensgutmachung wurde vertraglich mit dem Unternehmen geregelt. Darüber hinaus wurden noch weitere 10.000 Euro seitens der 54-Jährigen anerkannt. In seinem Spruch ergänzte Wiaderek das Urteil mit der Weisung zur Fortsetzung der Psychotherapie und zur Zahlung des Verfalls an den Staat in Höhe von 630.000 Euro. Die Angeklagte nahm das Urteil an.

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