Polizist von Staatsverweigerer beinahe überrollt
ST. PÖLTEN (ip). Unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen fand am Landesgericht St. Pölten ein Prozess gegen einen sogenannten „Staatsverweigerer“ statt – zum ersten Mal, dass ein Vertreter der "Staatsverweigerer" vor dem Landesgericht auch erschienen war.
"Ich bin in einer Stadt geboren, die Wien genannt wird."
Schon zu Beginn der Verhandlung sorgte der 42-Jährige durch einige Aussagen für Kopfschütteln bei den Prozessbeobachtern, zu denen auch die Spitze und etliche Kollegen der heimischen Polizeibeamten gehörten.
Die Bestätigung seines Geburtsdatums, das Richter Martin Kühlmayer überprüfte, lautete: „Wenn das so in Ihren Akten drinnen steht.“ Zu seinem Geburtsort befragt, meinte der Beschuldigte: „Ich bin in einer Stadt geboren, die Wien genannt wird.“ Schließlich reagierte er auf das Angebot des Richters, vorne Platz zu nehmen, mit den Worten: „Wenn das Ihr Wunsch ist.“
Kühlmayer setzte den Prozess kompetent und sachlich fort und konfrontierte den Mann, der einer Gruppe sogenannter „Souveräner“ angehört und via Internet schon zahlreiche Anhänger anwerben konnte, mit den Vorwürfen von Staatsanwältin Michaela Schnell.
Festnahme nach Ausweis-Verweigerung
Demnach sei der 42-Jährige am 23. September vergangenen Jahres bei der Autobahnabfahrt Süd in St. Pölten im Zuge eines Planquadrates von Polizeibeamten angehalten worden. Er weigerte sich jedoch Führerschein und Fahrzeugpapiere herzuzeigen. Einer der Beamten stellte sich daher vor den Pkw des Mannes, um ihn am Weiterfahren zu hindern und forderte ihn mehrfach auf, auszusteigen. Der Lenker schloss daraufhin das Seitenfenster und fuhr los, sodass der Polizist zur Seite gehen musste, um nicht überrollt zu werden. Auf Radklammern zur Fixierung des Autos verzichtete man, da die Gefahr bestand, dass der Mann über die Hände des Beamten fahren könnte. Mit zwei Streifenwagen zwickte man den Pkw des 42-Jährigen ein, schlug die Seitenscheibe des Wagens ein und nahm den Beschuldigten fest, bis seine Identität geklärt werden konnte.
Entschuldigung per Handschlag
„Ich hatte Angst und war in einem absoluten Ausnahmezustand“, behauptete der Angeklagte. Seiner damaligen Rechtsauffassung nach sei es den sogenannten Polizisten nicht zugestanden, ihn anzuhalten, Papiere von ihm zu verlangen und einen Alko-Test, den er ebenfalls verweigerte, durchzuführen. Heute würde er mit der Situation anders umgehen, meinte er und entschuldigte sich per Handschlag bei den Beamten, die als Zeugen vor Gericht erschienen waren.
Kühlmayer verurteilte den Angeklagten wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten, mit einer Probezeit von drei Jahren. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig.
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