Richter verordnete Deradikalisierungsprogramm
ST. PÖLTEN (ip). Mit einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten (3 Jahre Probezeit) kam ein 35-jähriger zehnfacher Vater, der unter anderem wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung von einem St. Pöltner Schöffensenat schuldig gesprochen wurde, relativ glimpflich davon. Ergänzt wurde das Urteil gegen den Tschetschenen, der zuletzt in der Landeshauptstadt als anerkannter Flüchtling wohnte, mit der Weisung, Bewährungshilfe und eine psychosoziale Beratung mit dem Schwerpunkt Deradikalisierung in Anspruch zu nehmen (nicht rechtskräftig).
Widerstandskämpfer versorgt
Staatsanwalt Patrick Hinterleitner konfrontierte den seit 2009 in Österreich aufhältigen Mann, tschetschenische Widerstandskämpfer, die einen Anschlag planten und diesen auch durchführten, mit Lebensmitteln und Medikamenten versorgt zu haben. Wie Hinterleitner erklärte, sei ein Auslieferungsbegehren der Russen vom Oberlandesgericht abgelehnt worden, da kein faires Verfahren zu erwarten gewesen sei. In der Urteilsbegründung relativierte der Richter die Schuld des 35-Jährigen in diesem Zusammenhang. Der Angeklagte habe nur logistische Hilfstätigkeiten geleistet, von denen er sich nur schwer distanzieren konnte, zumal sich seine Angehörigen als aktive Widerstandskämpfer betätigt hätten.
Propagandavideo gepostet
Ein Foto, das den ehemaligen tschetschenischen Terrorchef Doku Umarow mit einem bewaffneten Mann zeigt, den man ursprünglich für den Beschuldigten hielt, wurde von einem Gutachter analysiert. Demnach handle es sich bei dem Rebellen nicht um den 35-Jährigen.
Schuldig bekannte sich der Angeklagte zu dem Vorwurf, er habe 2015 auf seinem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil ein Propagandavideo der Terrorgruppe „Emirat Kaukasus“ gepostet, die sich der Terrororganisation IS angeschlossen hatte. Dadurch, so der Richter, sei es auch nicht zu leugnen, dass sich der tschetschenische Widerstand zur Terrororganisation ausgewachsen habe.
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