Landesgericht St. Pölten
Rollatorfahrer in St. Pöltner Park bestohlen
Am Landesgericht St. Pölten mussten sich drei Angeklagte unter anderem wegen Raub, Hehlerei und sexuellem Missbrauch verantworten.
ST. PÖLTEN (ip). Auf der Kippe stand die Fortsetzung eines Prozesses am Landesgericht St. Pölten, bei dem es unter anderem um Raub, Hehlerei und sexuellen Missbrauch einer Wehrlosen ging. Schließlich konnte Richterin Doris Wais-Pfeffer die Verhandlung mit drei Urteilen (nicht rechtskräftig) beenden. Der vierte Angeklagte, ein 50-jähriger Slowake, ist derzeit unbekannten Aufenthalts.
Reichlich Alkohol
Über eine Stunde verzögerte sich der Beginn des Prozesses, da ein 37-jähriger Slowake bereits zum zweiten Mal nicht erschienen war. Polizeibekannt, war die Suche der Beamten nach dem Mann, der offensichtlich Alkohol gefrühstückt hatte, erfolgreich. Zwischenzeitlich verschwand jedoch auch ein 58-jähriger St. Pöltner, der zur letzten Verhandlung nach einem Liter Wein nur „leicht“ alkoholisiert erschienen war, seine Promille diesmal allerdings mit Schnaps erhöhte und die Verzögerung anscheinend zum Nachtanken nutzte. Verlässlich, wie schon beim ersten Mal, war eine 43-jährige Pensionistin erschienen, der ihr umfangreiches Geständnis und ihr Beitrag zur Wahrheitsfindung zu einer milden Strafe verhalfen.
K.O.-Tropfen
Für den 23-fach vorbestraften St. Pöltner endete der Prozess mit einem Freispruch. Eine 28-Jährige hatte Anzeige erstattet, nachdem ihr ein Bekannter erzählt hatte, was in der Wohnung des Beschuldigten passiert sei. Ihrer Aussage nach habe sie der 58-Jährige mit K.O.-Tropfen außer Gefecht gesetzt und sie vergewaltigt. Den daneben schlafenden 50-Jährigen habe er ebenfalls aufgefordert, sie sexuell zu missbrauchen. Bemerkt habe sie davon nichts, sie sei nur ohne Unterwäsche aufgewacht. Ihre Aussage erschien aufgrund von Zeugen nicht glaubwürdig. Demnach habe es zwischen dem ungleichen Paar eine sexuelle Beziehung gegeben, wobei die Treffen mit reichlich Alkohol und Drogen aufgelockert worden seien.
1.770 Euro gestohlen
Die beiden Slowaken entlastete das stark beeinträchtigte Opfer, das im Juni dieses Jahres in einer Parkanlage um seine Geldbörse samt diverser Urkunden und insgesamt 1.770 Euro erleichtert wurde, als es sich mit seinem Rollator zum Pinkeln ins Gebüsch zurückzog. Er sei gestürzt, berichtete er, könne aber nicht behaupten, dass er gestoßen wurde. Mit der Beute finanzierten sich die beiden Slowaken und die, am Diebstahl nicht beteiligte Frau, die sonst gemeinsam in einem Abbruchhaus schliefen, einige Nächte in einer Pension, Bekleidung und Mobiltelefone. Nachdem anscheinend keine Gewalt im Spiel war, wurde der Slowake „nur“ wegen Diebstahls zu sechs Monaten bedingt, die 43-Jährige wegen Hehlerei zu drei Monaten bedingt verurteilt, ergänzt durch anteilige Schadensgutmachung und Bewährungshilfe.
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