Landesgericht St. Pölten
Schüler kassierte zweite Haftstrafe

Verteidiger Michael Sedlacek | Foto: Ilse Probst (4)
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Ein Schüler aus dem Traisental wurde wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt.

ST. PÖLTEN (ip). „Sie sind erst 15!“, meinte der St. Pöltner Jugendrichter Markus Grünberger kopfschüttelnd, als er über das Strafmaß eines Schülers aus dem Unteren Traisental nachdachte, den er erst im vergangenen Oktober wegen massiver Straftaten zu 21 Monaten teilbedingter Haft verurteilt hatte.

Rückfall zur Gewalt

Im Jänner wurde der Bursche entlassen, der Weisung, eine Drogentherapie zu machen, kam er nicht nach. Dafür konsumierte er abermals Alkohol und Drogen, was ihn, seiner Aussage nach, leicht reizbar mache. So fühlte er sich am 7. Februar 2022 beim Bahnhof in St. Pölten von einem Lehrling aus dem Bezirk Lilienfeld provoziert. Er ging auf den Burschen, der sich dort mit anderen Jugendlichen getroffen hatte, zu und verpasste ihm ohne Vorwarnung wortlos zwei Tritte ins Gesicht, zwischendurch platzierte er auch zwei wuchtige Faustschläge auf dessen Unterkiefer.
„Hat Ihnen keiner geholfen?“, wollte Grünberger von dem Opfer wissen. „Nein, niemand. Die haben nur zugeschaut“, meinte der Lehrling.

„Ich war so auf Alk und Drogen“

Massive Prellungen führten zu einer einmonatigen Berufsunfähigkeit, dennoch stellte er keine Schmerzensgeldforderungen an den Beschuldigten.
Dieser legte ein Geständnis ab, doch konnte man erst anhand der Videos aus einer Überwachungskamera die Brutalität des Schülers erkennen, der in Handschellen und Begleitung eines Justizwachebeamten zum Prozess erschien.
„Ich war so auf Alk und Drogen“, erklärte er sein aggressives Verhalten und ergänzte, dass er zuvor eine halbe Flasche Wodka und Joints konsumiert habe. „Bin ich eigentlich gewohnt“, meinte er, was auch erklärte, warum niemand eine Beeinträchtigung bei ihm bemerkt hatte.

15 Monate, 10 bedingt

Übereinstimmend waren Staatsanwältin Julia Berger, sowie Verteidiger Michael Sedlacek der Ansicht, dass vor allem der regelmäßige Konsum von Rauschmitteln und der kriminelle Freundeskreis des Burschen sein Verhalten bestimmten. „Mir ist bewusst“, so Sedlacek, „dass sein Verhalten ein verheerendes Bild zeigt.“ Dennoch ersuchte er um ein sensibles Urteil im Sinne seines Mandanten, dem der erfahrene Jugendrichter durchaus nachkam.
Wegen versuchter schwerer Körperverletzung – die Verletzungsfolgen hätten wesentlich massiver ausfallen können – verurteilte er den Rückfalltäter zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Dass er dabei zehn Monate bedingt verhängte, begründete Grünberger mit einer zweiten, aber letzten Chance. Neben Bewährungshilfe ordnete der Richter darüber hinaus an, dass sich der Bursche nachweislich von der Haft direkt in eine stationäre Behandlung zu begeben hat (rechtskräftig). Kommt er diesen Weisungen nicht nach, würden sowohl die zehn Monate dieses Urteils, aber auch die noch offenen 14 Monate aus der bedingten Vorstrafe in Vollzug gesetzt.

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