Missbrauch
Schwerer sexueller Missbrauch an Mädchen
Ein 35-jähriger St. Pöltner missbrauchte die junge Tochter seiner Freundin jahrelang schwer. Die Übergriffe begannen, als das Mädchen sechs Jahre alt war.
ST. PÖLTEN. „Ja, das bedeutet, dass ich sieben Jahre weggesperrt bin, dass ich beruflich und finanziell ruiniert bin!“, meinte ein 35-Jähriger aus dem Bezirk St. Pölten unter Tränen auf die Frage der Richterin, ob er das Urteil des Schöffensenats verstanden habe. Sieben Jahre Haft, obwohl er das Mädchen nicht vergewaltigt habe, schienen dem Mann viel zu hoch. Dafür erbat er Bedenkzeit, wie Verteidiger Robert Fuchs auf Wunsch des Angeklagten hin erklärte. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Verletzungen festgestellt
Vergewaltigung konnte dem Beschuldigten nicht nachgewiesen werden. Sein Opfer, die unmündige Tochter seiner Lebensgefährtin, habe er nach Ansicht des Schöffensenats aber seit ihrem sechsten Lebensjahr sexuell, teilweise auch schwer missbraucht. Manchmal konnte sich Paula (Name von der Redaktion geändert) den Übergriffen des Mannes entziehen, obwohl er sie mit banalen Drohungen, etwa, dass sie keine Zuckerl mehr bekäme, gefügig machen wollte.
„Es ist zu Sex gekommen“, lautete die erste Aussage des Mädchens als es Ende 2017 von seinem Martyrium berichtete. Verletzungen, die bei Paula festgestellt wurden, konnten laut Gutachten nur durch das Einführen stumpfer Gegenstände verursacht worden sein.
20.000 Euro zugesprochen
Für die körperlichen und psychischen Beschwerden, die Paula durch den Missbrauch erlitt, wurden Opfervertreterin Maria Strohmayer vorerst 20.000 Euro für das Kind zugesprochen.
Staatsanwalt Karl Wurzer legte dem Angeklagten darüber hinaus zur Last, pornografische Darstellungen Minderjähriger nicht nur besessen, sondern auch hergestellt zu haben, indem er etwa ein relativ harmloses Foto des Mädchens so zoomte, dass es auf seine Geschlechtsteile reduziert wurde. Indem er das Kind missbrauchte, wenn die Mutter nicht da war und er mit der Aufsicht betraut war, habe er auch das Autoritätsverhältnis missbraucht.
Strafmildernd wirkten sich bei dem Urteil die Unbescholtenheit des Mannes und, dass es teilweise beim Versuch geblieben war, aus. Erschwerend standen dem gegenüber vor allem der lange Tatzeitraum, die zahlreichen Fakten und natürlich das Alter des Kindes, das zu Beginn der Übergriffe erst sechs Jahre alt war.
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