Corona
St. Pölten ist "rot"
ST. PÖLTEN. Schon in den letzten beiden Wochen hat man gezittert – die Frage der Frage: Sind wir rot, oder bleiben wir orange? Jetzt ist die Entscheidung gefallen, St. Pölten ist rot.
Bürgermeister Matthias Stadler dazu: „Es wurde nun entschieden, dass die Corona-Ampel in St. Pölten auf Rot steht. Ich verstehe das aufgrund der aktuellen, sinkenden Indikatoren bei uns nicht. Ich halte nichts von Panikmache, die Entscheidung mit wieder neuer Berechnungsmethode ist nicht nachvollziehbar. Wir werden natürlich alles daransetzen, auch weiterhin die Zahlen zu senken. Dabei ist natürlich jeder und jede Einzelne gefordert. Bis gestern Abend mussten wir auf die Bundesnovelle des Maßnahmengesetzes warten, die am Montag in einer Pressekonferenz angekündigt wurde und erst gestern drei Stunden vor der angeblichen Gültigkeit veröffentlich wurde. Anschließend wurde das Inkrafttreten der Regelungen dann doch wieder auf Sonntag verschoben. Ich finde es spannend, wie man bei dem Ernst der Lage so viel Zeit verstreichen lassen kann, bis Gesetzestexte auf den Weg gebracht werden, die dann obendrein für den Großteil der Bevölkerung unverständlich formuliert werden. Hier würde ich mir wirklich mehr Klarheit und weniger unverständliches Theater für uns alle wünschen. Ich möchte mich auf diesem Weg auch noch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes in St. Pölten bedanken, die gemeinsam mit der Landessanitätsdirektion schon seit Beginn der Corona-Krise, aber ganz besonders in den vergangenen Wochen, wirklich Großartiges geleistet haben. Wir werden diese Krise gemeinsam meistern."
Rot bedeutet ab Montag jedenfalls – zusätzlich zu den generellen Regeln der Bundesregierung – konkret:
Landeskliniken und Pflegeheime: In roten Bezirken treten zum Schutz der Patientinnen und Patienten, der zu betreuenden Menschen und des Gesundheitspersonals folgende Maßnahmen in Kraft:
o Besuche in den Landeskliniken werden auf Geburten, Kinderabteilungen sowie auf Besuche palliativ betreuter Menschen eingeschränkt.
o Besuche in den Pflege- und Betreuungszentren werden auf täglich zwei Besuche mit höchstens je zwei Besuchern eingeschränkt. In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen - z.B. palliativ betreuter Menschen - können zusätzliche Einzelgenehmigungen erteilt werden.
Kindergärten: in roten Bezirken wird jenen Eltern, denen es möglich ist, empfohlen, die Kinder zuhause zu betreuen. Die Kindergärten bleiben jedoch grundsätzlich für alle offen - auch ohne Bestätigung durch Dienstgeber.
Gaststätten: auch in den roten Bezirken kommt es zu keiner Vorverlegung der Sperrstunde. Der Anteil der Infektionen in der Gastronomie wird geringer. Daher kann von einer Vorverlegung der Sperrstunde bis auf Weiteres abgesehen werden. Auch um eine Verschiebung in den Privatbereich zu verhindern.
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