Politik
Kundmachung: Eintragungsverfahren für die Volksbegehren

Das St. Pöltener Rathaus.  | Foto: Vorlaufer

Kundmachung: Eintragungsverfahren für die Volksbegehren „Für verpflichtende Volksabstimmungen" und „CETA-Volksabstimmung"
Aufgrund der auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend der oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:

ST. PÖLTEN (pa). Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 — VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 25. März 2019, bis (einschließlich) Montag, 1. April 2019, in jeder Gemeinde in den Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu den Volksbegehren „Für verpflichtende Volksabstimmungen" und „CETA-Volksabstimmung" durch eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 18. Februar 2019 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten:
Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für die Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
In diesem Magistrat können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse Rathaus - Bürgerservice, Rathausplatz 1 (Erdgeschoß), 3100 St Pölten an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag, 25. März 2019, von 8 bis 16 Uhr,
Dienstag, 26. März 2019, von 8 bis 20 Uhr,
Mittwoch, 27. März 2019, von 8 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 28. März 2019, von 8 bis 20 Uhr,
Freitag, 29. März 2019, von 8 bis 16 Uhr,
Samstag, 30. März 2019, von 8 bis 12 Uhr,
Sonntag, 31. März 2019, von 8 bis 12 Uhr,
Montag, 1. April 2019, von 8 bis 16 Uhr.

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (1. April 2019), 20 Uhr, durchführen.

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