S34
Stadt St. Pölten plant rechtliche Schritte

Bürgermeister Matthias Stadler sieht St. Pölten benachteiligt. | Foto: Kalteis
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  • Bürgermeister Matthias Stadler sieht St. Pölten benachteiligt.
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  • hochgeladen von Katharina Schrefl

ST. PÖLTEN. Dass die Traisentalschnellstraße S34 in der bisher geplanten Form nicht kommen soll, stößt St. Pölten sowie in ganz Niederösterreich auf gespaltene Meinungen. Während viele Menschen von Vorneherein gegen das Straßenbauprojekt protestiert haben, sind auch einige verärgert über die Entscheidung von Bundesministerin Leonore Gewessler (Grüne).

Die Stadt St. Pölten plant nun rechtliche Schritte.

Derzeit werden alle möglichen Auswirkungen und weiteren Schritte (auch rechtlich) überprüft.
Zum derzeitigen Moment können dabei drei relevante Ebenen festgestellt werden: Verfassungsrechtlich, strafrechtlich und zivilrechtlich. Diesbezüglich gab es bereits einen Austausch mit Experten, wo mögliche Rechtsverletzungen bzw. Überschreitungen festgehalten wurden und nun das genaue weitere Vorgehen vorbereitet wird.

Bürgermeister Matthias Stadler (SPÖ) findet, dass die Stadt durch den Baustopp "mehrfach schlecht behandelt beziehungsweise die St. Pöltner schlechtergestellt werden"

Stadler kritisiert auch den Mangel an vom Bund vorgeschlagenen Alternativen.

Ein bereits beschlossenes Projekt zur Verkehrsentlastung wird gestrichen und bis dato wurden mit uns vom zuständigen Ministerium keinerlei detailliertere Gespräche zu Alternativen geführt. Überdies wird dem Ausbau des Öffi-Verkehrs entlang der Nord-Süd-Achse in den Zentralraum von Bundesseite eine Absage erteilt und es werden sogar Haltestellen geschlossen.

Aus diesem Grund wird Schadensersatz gefordert.

Diese Benachteiligung von Stadt, Bevölkerung und auch Wirtschaftstreibenden, die vor Ort im guten Gewissen und mit Verlass auf Beschlüsse der Bundesregierung investiert haben, können wir nicht einfach zur Kenntnis nehmen. Nicht zuletzt ist hierbei auch die Stadtplanung betroffen und könnten sogar Arbeitsplätze dadurch gefährdet werden.
Sowohl die Verzögerung als auch die Verhinderung verursachen hier einen Schaden, den wir von der Stadt abwenden müssen und für den der Verursacher bzw. die Verursacherin geradestehen muss.

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