Welttierschutztag 2014
Der Unabhängige Blindenführhunde Verein Österreich und die Selbsthilfegruppe Helfende Engel wünschen sich mehr Verständnis, Akzeptanz und Unterstützung von den Herrn / Frau Politikern/innen und der gesamten Bevölkerung für die
Blindenführhunde in der Öffentlichkeit. Blindenführhunde sind nicht nur
speziell ausgebildete Hilfsmittel auf vier Pfoten, sondern auch Navigatoren und helfende Engel, die den hochgradig Sehbehinderten und Blinden ihre Augen zur Verfügung stellen. Sie sorgen für mehr Mobilität,
Sicherheit und Selbstständigkeit
Rein rechtlich gesehen gelten Blindenführhunde zwar als Hilfsmittel in Österreich, werden aber bis heute ( Jahr 2014) nicht als solche vor den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt, wie es z.B. in Deutschland, den Niederlanden und in der Schweiz ist. In der
Öffentlichkeit werden die Blindenführhunde die meiste Zeit leider nur als Haustier wahrgenommen,
über dessen Rechte und Pflichten nicht immer Klarheit herrscht.
Zu heftigen Diskussion führt auch immer wieder die Frage: Darf ein Blindenführhund
in den Supermarkt,ins Museum, in die Arztpraxis, Apotheke, ins
Krankenhaus oder in ein Taxi? Da ist leider die gesetzliche Lage nicht ganz
eindeutig. Obwohl der gesunde Menschenverstand sagt: Wenn der Blindenführhund ein Hilfsmittel
ist, der einen blinden Menschen ein selbstständiges Fortkommen ermöglicht,
dann sollte ein Blindenführhund natürlich überall hin mitkommen werden dürfen. Ausnahmen sind natürlich
Gegebenheiten, die entweder sehr hohe Hygienevorschriften erfordern, wie
beispielsweise eine Intensivstation, oder für das Tier selbst unzumutbar
sind. Dazu zählen z. B. Massenveranstaltungen mit hohem Lärmpegel
Die Blindenführhunde leisten für die hochgradig sehbehinderten und blinden Menschen einen unschätzbar
wertvollen Dienst. Sie schenken einem / einer blinden Person mehr Mobilität, Selbstständigkeit und
Sicherheit. Aus diesem Grund wäre es auch wünschenswert, wenn es mehr Akzeptanz und mehr
Verständnis sowohl für die Bedürfnisse der Tiere als auch für die Aufgaben
und Arbeitsweise von Blindenführhunden gäbe.
Der Blindenführhund das unbekannte Wesen?
Da kann es schon mal passieren, dass eine blinde/r Mann / Frau in der U-Bahn
angeschnauzt wird, weil ihr Blindenführhund keinen Beißkorb trägt. Das muss
er auch nicht! Geprüfte Blindenführhunde gehen im Geschirr, sind daher
speziell als Assistenzhunde gekennzeichnet und von der Beißkorbpflicht
ausgenommen. Dass man Blindenführhunde nicht streicheln soll, weil man sie
dabei in der Konzentration stört, die sie für ihre anspruchsvolle Arbeit
brauchen, sollte auch berücksichtigt werden. Haben Sie Fragen :“ Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die Selbsthilfegruppe Helfende Engel unter: email: sabine.kleist@chello.at oder email: sabine.kleist@aol.at oder Sie schauen einfach einmal bei uns unter : http://www.helfende-engel.at/
vorbei.“ Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ihr Blindenführhund Sly vom UBV
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