Auch St. Pölten hat wieder die Wahl
Am 2. Oktober findet die Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl statt, Wahlkarten können bereits beantragt werden.
ST. PÖLTEN (red). Für die Wahl zwischen Alexander van der Bellen und Norbert Hofer sind die Wählerverzeichnisse zu verwenden, welche schon beim 1. und 2. Wahlgang der Bundespräsidentenwahl vom 24. April bzw. 22. Mai 2016 der Wahl zugrunde lagen.
Die Wahllokale in St. Pölten sind am 2. Oktober von 7 bis 16 Uhr geöffnet. In dieser Zeit kann das Wahlrecht unter Nachweis der Identität (Lichtbildausweis) im zuständigen Wahllokal ausgeübt werden. Alle BürgerInnen erhalten zuvor vom Magistrat wieder eine schriftliche Verständigung.
Ist das Aufsuchen des Wahllokales am Wahltag nicht möglich, kann das Wahlrecht mit einer Wahlkarte ausgeübt werden. Die Briefwahlkarten müssen bis Sonntag, 2. Oktober, um spätestens 17 Uhr bei den Bezirkswahlbehörden eingetroffen sein.
Beantragt werden kanne ine Briefwahlkarte im Bürgerservice des Rathauses nach Vorlage eines Lichtbildausweises. Sollten Sie für andere Personen Wahlkarten beantragen wollen, ist von diesen eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Eine schriftliche Beantragung ist online per Formular via www.st-poelten.gv.at/formulare oder per E-Mail an wahlamt@st-poelten.gv.at möglich.
Beantragt werden kann eine Wahlkarte sofort, der Versand kann jedoch erst ab Anfang September erfolgen, da die Drucksortenlieferung abgewartet werden muss. Die Frist für schriftliche Anträge endet am Mittwoch, 28. September, die Frist für mündliche Wahlkartenanträge endet am Freitag, 30. September um 12 Uhr.
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