220.000 Euro Schaden: Beschuldigter vom Hacker-Vorwurf freigesprochen
ST. PÖLTEN (ip). Mit einem Freispruch endete der Prozess gegen einen 36-Jährigen, der im Verdacht stand, durch einen Hacker-Angriff bei seinem ehemaligen Arbeitgeber einen Schaden in Höhe von 220.000 Euro verursacht zu haben. Der Privatbeteiligtenvertreter gab vorerst keine Erklärung ab, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.
Kein Motiv
Im Jänner 2015 brach das Computersystem in rund 80 Verkaufsstelle des NÖ Kulturbetriebes zusammen. Tickets für Veranstaltungen etwa auch für das Festspielhaus konnten nicht mehr ausgedruckt werden, auch der E-Mail-Verkehr stand still. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die Daten manipuliert und teilweise gelöscht zu haben, richtete sich gegen den ehemaligen Systemadministrator, der nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb zugeschlagen haben soll.
Wie sich in einem umfangreichen Beweisverfahren mit Zeugenaussagen und Computerfachleuten herausstellte, gab es für den Beschuldigten kein Motiv. Unter anderem habe er die Firma wegen eines besseren Jobangebots freiwillig verlassen. Darüber hinaus hätten mehrere Personen die Möglichkeit gehabt, auf das System zuzugreifen, begründete Richter Martin Kühlmayer das Urteil.
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