St. Pöltner nach Raubüberfall zu zweieinhalb Jahren verurteilt
ST. PÖLTEN (ip). Von „gewichtigen Erschwerungsgründen“ sprach der St. Pöltner Jugendrichter Markus Grünberger im Zusammenhang mit der Urteilsbegründung im Prozess gegen einen bereits dreifach einschlägig vorbestraften Tschetschenen. Der 19-jährige St. Pöltner wurde von dem Schöffensenat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.
Bedingte und teilbedingte Haftstrafen, sowie eine bedingte Haftentlassung Mitte September 2015 hielten den Burschen nicht davon ab, im November 2011 gemeinsam mit vier weiteren, bereits verurteilten Burschen einen Raubüberfall zu begehen. Dabei lockte ein Mädchen zwei junge Männer aus einem Lokal im Bezirk Amstetten. Mit ihrer nummerischen Überlegenheit und nicht zuletzt unter Vorhalten einer Gaspistole, von deren Einsatz der 19-Jährige nichts gewusst haben will, kassierten die Tschetschenen 45 Euro und nötigten ihre Opfer, ihre Handys wegzuwerfen. Dass er damals von dem Raubüberfall nichts mitgekriegt hätte, da er stark unter Drogen gestanden sei, wurde von den Zeugen, vor allem von jenen Polizeibeamten, von denen er kurz nach dem Überfall einvernommen worden war, nicht bestätigt.
Staatsanwalt Michael Lindenbauer warf dem Angeklagten darüber hinaus vor, trotz Waffenverbot im September 2015 ein Foto auf Facebook gepostet zu haben, das ihn mit einer Pistole zeigt. Die gehöre seinem Bruder, versuchte der Beschuldigte den Vorwurf abzuschwächen.
Geständig, weil eindeutig nachweisbar, zeigte sich der 19-Jährige zum Vorwurf, er habe Mitte November 2015 auf Facebook die Terrorangriffe in Paris gutgeheißen. „Paris wird kaputt gemacht, dann die ganze Welt! Inshallah!“, postete der Bursche für seine damals rund 190 Facebook-Freunde. „Damals war das Mode“, rechtfertigte sich der Angeklagte vor Gericht.
Von dem Vorwurf, er habe im St. Pöltner Sparkassenpark ebenfalls einen Raub begangen, wurde er aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Ob er am Wiener Praterstern einen Burschen, von dem man Drogen wollte, durch einen Tritt ins Gesicht und Schläge gegen den am Boden Liegenden, verletzte, muss noch in einem eigenen Prozess geklärt werden.
„Ausgeschlossen, ihm noch einmal eine Bewährungsstrafe zu geben“, meinte Grünberger, der auf eine deutliche Steigerung der kriminellen Energie des Tschetschenen hinwies.
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