Heimplätze sind gefragter denn je
Auswirkung der Abschaffung des Pflegeregresses auf Heime des Bezirks St. Pölten
BEZIRK ST. PÖLTEN (bt). Die Abschaffung des Pflegeregresses führt zu einem Ansturm auf NÖs Pflegeheime. Die Aufnahme-Anträge sind im ersten Quartal 2018 im Vergleich zum Vorjahr um über 50 Prozent gestiegen. Darunter liegt der Anstieg in St. Pölten, hoch ist er dennoch: Im Bezirk beträgt die Zunahme rund 41 Prozent, in der Stadt sogar 45 Prozent. "Die Anzahl der Heimaufnahmeanträge ist sicher mehr geworden, aber das ist nicht wirklich relevant, denn für die Aufnahme braucht es die Pflegestufe vier", schildert Magdalena Hahn, vorübergehende Direktorin des Pflege- und Betreuungszentrums St. Pölten, das 120 Bewohner hat. Bei vielen Interessenten ist die Stufe niedriger. Im PBZ Wilhelmsburg gibt es 108 Betten und auch Leiterin Doris Bayerl spürt die Steigerung. "Tragisch ist das aber deshalb nicht, weil sich viele Leute einfach generell über die Aufnahme erkundigen. Viele wissen nicht, dass es die Pflegestufe vier braucht." Nun fungieren die Pflegeheime vermehrt als Anlaufstelle für Informationen. "Wir erklären, welche Möglichkeiten es noch gibt, wie betreutes Wohnen oder Hauskrankenpflege."
Heime arbeiten zusammen
Sind die Voraussetzungen für eine stationäre Heimaufnahme erfüllt, stützen sich die Pflegeheime der Region gegenseitig, denn sie sind bestens vernetzt. "Will ich nur in ein bestimmtes Heim, wie etwa Herzogenburg, dann muss ich warten, bis ein Platz frei wird. Wenn ich sage, irgendwo im Bezirk St. Pölten und ich gehe erst später in mein Wunschheim, ich kann mich ja auch verlegen lassen, dann wird es schneller gehen", erklärt Walter Freinberger, unter dessen Leitung in Herzogenburg 114 Bewohner betreut werden. Rund 80 Prozent davon sind dement.
Zur Sache
Im Bezirk St. Pölten gab es im ersten Quartal 2017 92 Anträge für stationäre Pflege im Heim, 2018 waren es 130. In der Stadt wurden 2017 31 Anträge verzeichnet, heuer waren es 45. Durch die Abschaffung des Pflegeregresses darf das Land nicht mehr auf das Privatvermögen eines Heimbewohners oder dessen Angehörigen zurückgreifen.
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