Hanfgärtner legten Lebensbeichte ab
Für die Produktion und den Verkauf von Suchtgift mussten sich zwei St. Pöltner vor Gericht verantworten.
ST. PÖLTEN (ip). Eigentlich fand man im November 2017 bei einer Hausdurchsuchung auf einem Bauernhof der Landeshauptstadt nur 160 Hanfpflanzen in voller Blüte und zur Ernte bereit. Als die Beamten den 54-jährigen Landwirt und dessen 53-jährigen Komplizen zur Rede stellten, legten sie über die Fragen der Ermittler weit hinausgehend nahezu eine Lebensbeichte ab.
Am Landesgericht St. Pölten konkretisierte Staatsanwalt Karl Fischer die Vorwürfe, wonach der bislang unbescholtene Landwirt gemeinsam mit dem Zweitangeklagten, einem arbeitslosen St. Pöltner, zwischen Herbst 2015 und November 2017 außer den sichergestellten Pflanzen bereits rund 15,5 Kilo Cannabis produziert und um 60.000 Euro verkauft hatte. Aus den 160 Pflanzen wären nochmals achteinhalb Kilo auf den Drogenmarkt gelangt. Dem einschlägig vorbestraften 53-Jährigen legte Fischer darüber hinaus den Verkauf von Kokain im Wert von rund 30.000 Euro zur Last. Richter Slawomir Wiaderek betonte in dem Zusammenhang, dass der Staatsanwalt ohnehin sehr gnädig gewesen und nur von einer hochgerechneten Mindestmenge ausgegangen sei.
Die Verteidiger des Landwirts, Bernhard Wagner und Michael Hofbauer, beteuerten, dass ihr Mandant sich nicht bewusst gewesen sei, dass alleine die Aufzucht der Pflanzen strafbar sei. "Doch", meinte schließlich der Beschuldigte, "aber nicht so strafbar!"
Manfred Arbacher-Stöger, Verteidiger des 53-Jährigen, konterte mit dem Hinweis auf Medienberichterstattungen dazu: "Da dürfte der Mann von der Außenwelt abgeschnitten gewesen sein!" Während der Erstangeklagte zu Geld für einen Hühnerstall kommen wollte, sei sein Mandant nach einer familiären Tragödie, durch die er alles, auch seinen Arbeitsplatz, verloren habe, in die Suchtgiftszene abgerutscht. Den eigenen Angaben zufolge habe der 53-Jährige hauptsächlich seine eigene Sucht finanziert.
500.000 Euro Schulden
Die beiden Angeklagten lernten sich im Herbst 2015 in einem St. Pöltner Wettbüro kennen. Aufgrund seiner mehr als 500.000 Euro Schulden war der Landwirt durchaus bereit, auf den Vorschlag des Zweitangeklagten einzugehen, wobei er nicht nur Keller und Dachboden zur Verfügung stellte, sondern sich auch aktiv an der Aufzucht beteiligt habe.
Wertersatz an den Staat
Den Vertrieb übernahm der Jüngere, da dieser aufgrund seiner eigenen Sucht die notwendigen Kontakte hatte. Für den Dealer bedeutete dies eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren, der Landwirt kassierte 33 Monate, wovon er elf hinter Gittern absitzen muss. Darüber hinaus wurde er aufgrund seiner finanziellen Möglichkeiten auch zum Wertersatz an den Staat in Höhe von 30.000 Euro verurteilt. Beide Urteile sind rechtskräftig.
Text und Fotos: Ilse Probst
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