Ladendieb fasste saftige Haftstrafe aus
„Ein mildes Urteil in Ihrer Situation ist nicht möglich", so der Richter zu dem Angeklagten.
ST. PÖLTEN (red). „Reingegangen, genommen und wieder rausgegangen“, so schilderte ein 25-jähriger Bosnier mit knappen Worten sein Vorgehen in einem St. Pöltner Elektromarkt, wo er zwischen 2015 und Dezember 2016 unter anderem insgesamt 48 Computerspiele in seiner Jackentasche an der Kassa vorbeischwindelte. Am Landesgericht musste sich der mehrfach, teils einschlägig vorbestrafte Mann dem Vorwurf von Staatsanwältin Kathrin Bauer stellen, die neben einer strengen Bestrafung auch den Widerruf von zwei bedingten Vorstrafen zu fünf und zwei Monaten beantragte.
Computerspiele verkauft, Drogen gekauft
„Ich habe ein Drogenproblem“, versuchte der Beschuldigte das Motiv für seinen raschen Rückfall in die Kriminalität zu erklären. Er habe im Gefängnis mit dem Drogenkonsum begonnen, dort käme man an alles, sogar leichter als draußen, meinte der Angeklagte. Das Drogenersatzprogramm nach der Haft habe er nicht so ernst genommen. Mit dem Geld, das er für die Computerspiele beim Verkauf bekam, habe er sich dann wieder Suchtgifte gekauft.
"Mildes Urteil nicht möglich"
Einerseits Verständnis für die Suchtproblematik, die noch zu prüfen sei, erklärte der Richter andererseits: „Ein mildes Urteil in Ihrer Situation ist nicht möglich!“ Damit verwies er auf die bis jetzt immer bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafen. Er verurteilte den Bosnier wegen gewerbsmäßiger Diebstähle mit einem Gesamtschaden von zumindest 1.800 Euro zu einer unbedingten Haftstrafe von 15 Monaten. Gleichzeitig entsprach er der Forderung der Staatsanwältin und widerrief die beiden Bewährungsstrafen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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