Obdachloser drohte: „Ich werde Tod und Schrecken bringen“

Richterin Alexandra Glösl | Foto: Probst
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ST. PÖLTEN (ip). Mit der Ankündigung, die Bahnhöfe in St. Pölten, Wien, Linz und Salzburg in die Luft zu sprengen, verunsicherte ein 26-Jähriger, der hauptsächlich auf Bahnhöfen und im Bezirk Amstetten sein Leben fristet, sowohl einen Schüler als auch eine Frau, in deren Wohnung er eine Nacht verbrachte.

'Nicht gedroht - eher geprahlt'

Am Landesgericht St. Pölten wiesen die Schöffen den Antrag von Staatsanwältin Christiane Burkheiser auf Einweisung des Obdachlosen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zurück. Der Betroffene wurde aufgrund des Fehlens einer subjektiven Tatseite vom Vorwurf der gefährlichen Drohung freigesprochen (nicht rechtskräftig). Er habe eigentlich nicht gedroht, sondern dem Burschen gegenüber eher geprahlt, die Frau habe er nur davor gewarnt, sich am 24. April 2017 an den genannten Tatorten aufzuhalten.

„Ich werde Tod und Schrecken bringen“

Dass die Aussagen des 26-Jährigen die beiden Zeugen doch ängstigten, konnte man deren Schilderungen gegenüber Richterin Alexandra Glösl entnehmen. So sprach der Mann den Schüler Mitte April innerhalb weniger Tage zweimal an. Seine Freunde hätten mit ihm schon einige Zeit die Anschläge geplant. „Ich werde Tod und Schrecken bringen“, habe er gemeint. Dass der Mann nicht normal sei, habe der Schüler nicht nur dem Verhalten entnommen, der Betroffene habe auch behauptet, er sei Buddhist und Moslem und 4.000 Jahre alt. „Es ist für mich eine Ehre zu sterben“, habe er sich furchtlos gezeigt und ergänzt, dass Österreicher und Ungläubige aufgerüttelt gehörten.
Ähnliche Äußerungen habe er auch gegenüber der Frau getätigt. In dieser Nacht habe er auch behauptet, 936 Jahre alt zu sein und nicht sterben zu können. Außerdem befinde sich Österreich schon seit drei Jahren im Weltkrieg.
Während der Schüler eine Warnung nur postete, erstattete die Frau erst drei Tage später Anzeige. Beides sei, laut Verteidiger, ein Zeichen dafür, dass die Angst nicht allzu groß gewesen sein könne. Sein Mandant habe keineswegs die Absicht gehabt, den beiden zu drohen.

Schizophrene Erkrankung vermutet

Gerichtspsychiater Dietmar Jünger geht von einer schizophrenen Erkrankung des Mannes aus, deren Schweregrad aufgrund des jahrelangen Drogen- und Alkoholkonsums erst nach entsprechender Abstinenz zu bestimmen sei. Jedenfalls habe der Obdachlose bereits 30 bis 40 Aufenthalte in der Psychiatrie in Anspruch genommen. Den gesamten April hindurch habe er sich in einem psychotischen Zustand befunden, der, durch Alkohol und Drogen entsprechend verschärft, zur Unzurechnungsfähigkeit geführt habe.
Er selbst habe keine Erinnerung mehr an solche Äußerungen, erklärte der Betroffene, der, seiner Aussage nach, seit etwa einem Monat auf Alkohol und Drogen verzichtet.

Richterin Alexandra Glösl | Foto: Probst
Staatsanwältin Christiane Burkheiser und Gerichtspsychiater Dietmar Jünger | Foto: Probst

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