Bursch in St. Pölten von Quintett verfolgt und brutal zusammengeschlagen

Richter Markus Grünberger | Foto: Probst
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ST. PÖLTEN (ip). Nach einem Streit Mitte November 2015 in einem Lokal im Süden St. Pöltens warteten fünf Burschen am Parkplatz auf die Kontrahenten. Als diese die Männer im Alter zwischen 18 und 20 Jahren bemerkten, ergriffen sie die Flucht. Für einen 21-Jährigen, der versucht hatte, den Streit im Lokal zu schlichten, begann damit ein Martyrium, an dem er noch heute leidet.
„Ich bin in Panik in die Porschestraße gerannt“, schilderte der junge Mann am Landesgericht St. Pölten. Zunächst hätten ihn die fünf Burschen zu Fuß verfolgt, später waren sie mit einem Pkw hinter ihm her. Er rief, seiner Aussage nach, die Polizei an, erklärte, dass er verfolgt werde von Männern, die ihn umbringen wollten. Statt rascher Hilfe bekam er die Empfehlung, zum Polizeiposten zu kommen.

Auf Bewusstlosen eingetreten

Als der 21-Jährige gegen drei Uhr morgens versuchte, sich bei einem Baumarkt in der Porschestraße zu verstecken, bekamen ihn seine Verfolger schließlich zu fassen. Ein Faustschlag ins Gesicht brachte ihn zu Fall, einer würgte ihn, ein anderer kniete sich auf ihn und schlug zu. Nach einem ersten Tritt ins Gesicht wurde der 21-Jährige bewusstlos, was zumindest zwei Burschen nicht davon abhielt, weiter auf den Mann einzutreten. Danach ließen sie ihn liegen und fuhren davon. Als der Verletzte wieder zu Bewusstsein kam, folgte er der Empfehlung der Polizei und suchte die Dienststelle auf, da sein Handy, das einer der Burschen ihm kurz abgenommen hatte, zunächst nicht auffindbar war. Mit einer Gehirnerschütterung, Abschürfungen, Prellungen und Hämatomen war er allerdings noch relativ glimpflich davon gekommen.

Staatsanwältin Barbara Kirchner klagte die Schläger wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung. Obwohl die Beamten sich nicht vorstellen konnten, dass es eine Videoüberwachung beim Baumarkt gebe, die die Szene festgehalten haben könnte, wurden Opfer und Stiefvater fündig. Aufgrund dieses Videos, auf dem die brutalen Einzelheiten erkennbar sind, konnten alle Beteiligten ausgeforscht werden.

Freiheitsstrafen und Schmerzensgeld

„Da hätte etwas wirklich Schweres passieren können“, meinte Richter Markus Grünberger zu den Tritten gegen den Kopf des Opfers. Als „Denkzettel“ bezeichneten es die Angeklagten, die sich geständig zeigten. Für Opfervertreter Jürgen Brandstätter war es „schon eine ziemlich heftige Abreibung.“ Von einem der Beschuldigten hat der 21-Jährige mittlerweile Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro erhalten. Für zusätzliche Spesen forderte Brandstätter noch einen Betrag um rund 800 Euro.
Grünberger entließ einen der Angeklagten mit einer Diversion, wonach er soziale Leistungen in der Dauer von 120 Stunden zu absolvieren hat. Die anderen verurteilte er dem Alter und ihrer Aktionen entsprechend zu bedingten Freiheitsstrafen von vier, fünf und sechs Monaten. Alle erhalten Bewährungshilfe, die zwei Haupttäter müssen ein Antigewalttraining absolvieren. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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