Paranoide Schizophrenie: St. Pöltnerin bedrohte Passantin mit Hacke
ST. PÖLTEN (ip). Geschockt reagierte eine Frau, die am 30. Mai dieses Jahres in der Landeshauptstadt mit ihrem Hund unterwegs war, als plötzlich eine 59-Jährige mit erhobener Hacke auftauchte und schrie: „Ich werde euch alle erschlagen!“ Das Opfer rannte davon und verständigte die Polizei.
Beschuldigte beteuert "Ich bin nicht krank"
Am Landesgericht St. Pölten sprach Staatsanwältin Kathrin Bauer von versuchtem Mord, für den die Pensionistin jedoch nicht zur Verantwortung gezogen werde. Die Frau leide seit Jahren an einer paranoiden Schizophrenie, sehe Dämonen, kommuniziere mit Teufeln und sei zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig gewesen. Bauer beantragte daher die Einweisung der Betroffenen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Von diesem Vorfall wisse sie gar nichts, erklärte die Pensionistin gegenüber den Geschworenen und zu ihrem Gesundheitszustand befragt, äußerte sie wiederholt: „Ich bin nicht krank, ich brauche keine Behandlung!“
Dieser Einschätzung standen sowohl Zeugenaussagen, als auch das psychiatrische Gutachten von Richard Billeth entgegen. Demnach sei die Erkrankung vor etwa 17 Jahren ausgebrochen und habe sich vor fünf Jahren zu einer akuten Psychose gesteigert. Aufgrund der religiösen Ausrichtung ihrer Familie wurden viel zu spät behandelnde Maßnahmen ergriffen.
Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
In einer hoch akuten schizophrenen Phase im vergangenen Mai habe ein Fernsehbeitrag über die Türkei massive Wahnvorstellungen bei der Frau hervorgerufen. Sie hielt alle Personen in ihrer Umgebung, einschließlich ihres Partners, für Türken, die sie entführen und verbrennen wollten. Da habe sie sich mit Satan verbündet, der der Ansicht gewesen sei, dass ihre Verfolger weggehörten.
Für den Sachverständigen sei zwar eine gewisse Besserung erkennbar, seit die Betroffene in Behandlung ist, die Symptome seien jedoch noch immer massiv vorhanden. Er halte sie für sehr gefährlich und nur in einer entsprechenden Einrichtung kontrollierbar.
Für Verteidiger Thomas Penzl hält sich die Gefährlichkeit seiner Mandantin in Grenzen. Für ihn war es auch kein versuchter Mord, zumal die 59-Jährige weder direkt auf die Passantin losging, noch sei sie ihr nachgelaufen.
Für die Geschworenen bestand zuletzt jedenfalls die Notwendigkeit, die Betroffene in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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