Neffentrick: Juwelier durchschaute Betrüger
ST. PÖLTEN (ip). „Kennst mich, Onkel?“, leitete ein Anrufer Anfang Oktober vergangenen Jahres sein Gespräch mit einem St. Pöltner Juwelier ein. Dieser stellte den Namen eines Neffen in den Raum, der eigentlich nicht deutsch spricht und erhielt in einwandfreiem deutschem Dialekt ein Ja und eine abenteuerliche Bitte als Antwort.
Juwelier durchschaute den Betrüger
Er nehme gerade an der Versteigerung eines Hauses teil und brauche dringend Geld, so der Anrufer, den der „Onkel“ sofort als Betrüger durchschaute und ihm Hilfe in Höhe von 125.000 Euro „anbot“. Ausführlich wurden die Übergabemodalitäten besprochen, während der Juwelier gleichzeitig mit der Polizei Kontakt aufnahm. Wenige Stunden später sollte es zur Übergabe des Geldes an einen Boten in der Bräuhausgasse kommen. Für diesen klickten dabei jedoch die Handschellen.
Angeklagter ging von "Schokoladen-Übergabe" aus
Am Landesgericht St. Pölten warf Staatsanwalt Karl Fischer ihm nun versuchten schweren Betrug vor, zu dem sich der 63-jährige Pole auch schuldig bekannte. Man habe ihm 500 Euro, also fast sein monatliches Einkommen, geboten, wenn er ein Paket in St. Pölten abhole. Er sei zunächst von Schokolade ausgegangen, habe aber später schon gedacht, dass es sich um etwas Illegales handeln müsse. Auf seiner Fahrt nach Österreich stieg eine junge Frau in sein Fahrzeug, die ihn zum Übergabeort lotste. Ihr sollte er danach auch das Paket übergeben, so die Verantwortung des bislang unbescholtenen Mannes, der laut Verteidiger Georg Thum in äußerst bescheidenen Verhältnissen in Polen lebe.
„Entschuldigung für alles“, beteuerte der Angeklagte unter Tränen gegenüber dem Juwelier. Von den Drahtziehern kenne er nur Vornamen und von „Neffentrick“ habe er noch nie gehört.
Es handle sich um professionelle Tätergruppen, meinte Fischer, der mit seiner Forderung nach einer generalpräventiv strengen Strafe den Adrenalinspiegel des Verteidigers, seiner Aussage zufolge, in die Höhe habe schießen lassen. Man dürfe diesem „armen Würstel“ die österreichische Kriminalstatistik nicht auf den Kopf hauen, begründete Thum seine Forderung nach einer bedingten Strafe.
Der Schöffensenat wählte den Weg der Mitte und verurteilte den Polen rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten, zwölf davon bedingt. Da er seit seiner Verhaftung bereits zwei Drittel der Strafe in Haft verbüßt hat, wurde er im Anschluss an den Prozess bedingt entlassen. Richter Slawomir Wiaderek begründete das Urteil damit, dass der 63-Jährige zwar sicher nur ein „kleines Rädchen“ sei, „aber Leute wie Sie sind auch notwendig, damit solche Betrügereien funktionieren.“
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