Nach Unfall in St. Pölten: Alko-Lenker war nicht zurechnungsfähig
ST. PÖLTEN (ip). Nach einer St. Pöltner Lokaltour im September 2015 kam ein 60-jähriger Pensionist nachts in einer Rechtskurve zu weit nach links und kollidierte mit dem Pkw einer 38-Jährigen, die dabei schwer verletzt wurde. In der Folge leistete er heftigen Widerstand gegen seine Festnahme durch zwei Polizeibeamte.
Nach der Einholung mehrerer Gutachten stand einerseits fest, dass die Verletzungen des Unfallopfers doch als „schwer“ zu werten seien, andererseits habe der Pensionist, trotz seiner eingenommenen Medikamente, um einiges an Alkohol zu viel konsumiert und habe dann noch sein Fahrzeug in Betrieb genommen. Damit habe er im Zustand voller Berauschung eine Straftat begangen.
Zum Zeitpunkt des Unfalles war er jedenfalls unzurechnungsfähig. Da er diesen Zustand fahrlässig herbeigeführt habe, verurteilte ihn Richterin Doris Wais-Pfeffer zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 45 Euro, sowie einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Opfervertreter Martin Wandl erhielt den Zuspruch von Schmerzensgeld in Höhe von 4.070 Euro. Verteidiger Peter Schobel verzichtete auf weitere Rechtsmittel, Staatsanwältin Julia Berger gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
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