St. Pöltner Schüler wegen Falschaussage vor Gericht
ST. PÖLTEN (ip). „Heute wäre es Zeit, die Wahrheit zu sagen“, leitete der St. Pöltner Jugendrichter Markus Grünberger die Befragung eines 16-jährigen Tschetschenen ein. Staatsanwalt Michael Lindenbauer warf dem Angeklagten vor, im Ermittlungsverfahren gegen einen Landsmann bewusst falsch ausgesagt zu haben.
Der Landsmann, der von jenem 15-Jährigen, der unter anderem den Westbahnhof in die Luft sprengen wollte, Bildmaterial von IS-Terrorismus erhalten hat und selbst IS-Sympathisanten anwerben sollte, musste sich im April dieses Jahres ebenfalls vor Grünberger verantworten. Ihm legte man damals auch zur Last versucht zu haben, den 16-Jährigen für den IS zu gewinnen, wie der Schüler gegenüber den Ermittlungsbehörden angegeben hatte. Im Terrorprozess korrigierte der Tschetschene seine Aussage und meinte: „Vor der Polizei war ich wütend, dass er mich in die Sache mit hineingezogen hat!“
Von Verpflichtung zur Wahrheit gewusst
Der Schüler bestätigte nun in seinem eigenen Prozess, dass er im Ermittlungsverfahren falsch ausgesagt habe, obwohl er wusste, dass man vor der Polizei als Zeuge zur Wahrheit verpflichtet ist. Verteidiger Wolfgang Krempl relativierte den Inhalt des Vernehmungsprotokolls, das sein eher verschlossener Mandant vor der Unterschrift im Jänner 2016 auch gar nicht genau durchgelesen habe.
Falscher Freundeskreis
Grünberger ließ Milde walten. Er sprach den Tschetschenen zwar schuldig, setzte aber eine potentielle Strafe für die Dauer einer Probezeit von drei Jahren aus. Ein Bewährungshelfer soll dem Schüler während dieser Zeit helfen, von seinem Freundeskreis wegzukommen, da die meisten bereits wegen terroristischer Aktivitäten verurteilt seien, beziehungsweise gegen sie ermittelt werde. Das Urteil ist rechtskräftig.
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