Vater stirbt bei Rauferei: 18 Monate teilbedingt für den Sohn
Staatsanwalt klagte zunächst auf Mord, rückte aber während der Verhandlung davon ab.
OBER-GRAFENDORF (ip). m Zuge einer Rauferei am 24. März dieses Jahres mit seinem 70-jährigen Vater drückte ein 47-Jähriger aus dem Pielachtal so massiv gegen den Oberkörper seines Kontrahenten, dass dieser, laut Gutachter Wolfgang Denk, Rippenbrüche davontrug und schließlich erstickte.Der St. Pöltner Staatsanwalt Patrick Hinterleitner, der sich aufgrund der Aussagen des Beschuldigten vor dem Prozess einer Bandbreite an möglichen Sachverhalten gegenüber sah, klagte zunächst auf Mord, rückte während der Gerichtsverhandlung jedoch davon ab und wertete die Tat schließlich als schwere Körperverletzung mit fahrlässiger Todesfolge.
Verteidiger plädierte für Notwehr
Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger plädierte für Notwehr. „Der Vater wollte ihm an den Kragen“, meinte er. Der Griff an die Gurgel des Sohnes, sowie die Drohung „I bring di um, du Sau“, habe seinen Mandanten in die Lage gebracht, den Vater kampfunfähig zu machen. Am Boden liegend haben sich die beiden gegenseitig festgehalten und, obwohl der Ältere dem Sohn gegenüber körperlich überlegen gewesen sei, gelang es dem 47-Jährigen seinen Vater so lange zu fixieren, bis dessen Bewegungen erlahmten. Dann, so der Angeklagte, sei er aufgesprungen und in die Küche geflüchtet, ohne sich noch einmal umzudrehen. Seine Frau bat er, die Polizei zu verständigen.
Beschimpfungen unter der Gürtellinie
„Die bedrohliche Lage des Vaters ist ihm nicht aufgefallen“, erklärte Arbacher-Stöger und verglich das Verhalten des Angeklagten mit Fixierungsgriffen der Polizei. Keiner der Beamten sei bislang verurteilt worden, wenn es in so einem Zusammenhang zu Verletzungen gekommen war. Sein Mandant habe den Vater nicht verletzen wollen, er habe sich in einer Notwehrsituation befunden.
Ausführlich befragte die vorsitzende Richterin Doris Wais-Pfeffer den Angeklagten zur Vorgeschichte und den Einzelheiten der Eskalation. Seit den 90-er Jahren habe es teilweise heftige Streitereien mit dem Vater, der ein Wohnrecht im Haus des Sohnes hatte, gegeben. „I bin da verbal net so negativ drauf“, ergänzte der Angeklagte, nachdem er Beispiele für die Beschimpfungen des Vaters nannte. „Arschloch, Drecksau, du g´hörst zurückgepudert und abgetrieben“, seien Standardaussagen, vor allem abends, wenn der Vater schon Alkohol konsumiert hatte, gewesen.
Notwehrvariante abgelehnt
Am Abend des 24. März sei ihm der Vater in den Heizraum gefolgt und habe den Streit, es ging um das Einheizen, begonnen. Plötzlich sei sein Vater mit Faustschlägen auf ihn losgegangen. Er habe versucht ihn abzuwehren, biss ihn auch in den Finger, als der Vater an seinen Hals griff. Schließlich lagen beide am Boden und er habe den 70-Jährigen so lange fixiert, bis die Bewegungen des Mannes sich abschwächten. „I wollt eam net verletzen, er is ja trotzdem mei Vater“, beteuerte der Beschuldigte.
Nicht zuletzt der Schwenk des Staatsanwalts brachte den Freispruch vom Mord. Die Notwehrvariante des Verteidigers wurde schließlich mit einem 4:4 der Geschworenen als Notwehrüberschreitung zugunsten des Mannes gewertet. Einstimmig schuldig erklärten sie den 47-Jährigen wegen grob fahrlässiger Tötung. Das Strafmaß von 18 Monaten, davon zwölf bedingt, nahm der Angeklagte mit Tränen der Erleichterung an. Auch der Staatsanwalt war damit einverstanden.
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