Ellbogen gebrochen: Polizisten sollen bei Festnahme fest zugepackt haben
ST. PÖLTEN (ip). Wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt landete ein 67-jähriger St. Pöltner vor Gericht, wo er nicht rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt wurde. Nach Rücksprache mit Verteidiger Roland Schöndorfer erbat der Angeklagte drei Tage Bedenkzeit.
Bei Festnahme angeblich Ellbogen gebrochen
Für Richterin Doris Wais-Pfeffer standen die Aussagen von vier Polizeibeamten den konträren Schilderungen des Beschuldigten und seiner Tochter gegenüber, wonach die Beamten bei der Festnahme des alkoholisierten Mannes so heftig zugepackt hätten, dass sie dem 67-Jährigen den Ellbogen gebrochen hätten.
Der Vorfall ereignete sich in der Nacht zum 1. Juli 2017 am Gang vor der Wohnung des Mannes, wobei die Beamten bereits vor Mitternacht zu Hilfe gerufen wurden und eine Wegweisung aussprachen, da der Betrunkene beim Hauseingang mit der ganzen Hand gegen die Sprechanlage gedrückt haben soll und so alle Bewohner herausgeläutet habe.
Als zwei Beamtinnen den Mann bei einem weiteren Einsatz vor der Wohnung seiner Familie, wo er laut Tochter auch sporadisch wohnte, antrafen, als dieser gegen die Wohnungstüre getreten und geklopft haben soll, sei es zur Eskalation gekommen, wobei zwei weitere Beamte zu Hilfe kamen. Der Mann habe um sich getreten und geschlagen, so die Cops, dann habe er sich zu Boden fallen lassen, bevor man ihn in Handschellen abführen konnte. Kurzfristig habe sich während der Amtshandlung die Türe geöffnet, wobei eine Frau verkündet habe: „Nehmt´S das besoffene Arschloch mit, der kommt ma nicht in die Wohnung!“
Aussage nicht glaubwürdig
Als Zeugin erklärte die Tochter des Mannes, dass sie den Vorfall durch den Türspion beobachtet habe. Ihr Vater sei stark betrunken gewesen, aber „er hat sich sicher nicht gewehrt, das konnte er gar nicht.“ Er sei von den Beamten zu Boden gebracht worden und habe nur gejammert: „Net hau´n.“ Mehrfach von der Richterin vor einer Falschaussage gewarnt, legte sie mehrere Schwüre ab, was sie für Wais-Pfeffer nicht glaubwürdiger machte.
Wie es zu dem Bruch des Ellbogens gekommen war, den der Angeklagte den Beamten in die Schuhe schob, blieb im Dunkeln. Schöndorfer ging in seinem Plädoyer davon aus, dass der Ellbogen im Zuge der Amtshandlung brach und sein Mandant in der Folge aufgrund der Schmerzen um sich getreten habe und nicht, um sich der Festnahme zu widersetzen.
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