VGT: Ferkel im 35-stündigen Überlebenskampf (mit Video)

Einige Ferkel sterben nach der Geburt, manche auch Tage später. | Foto: VGT/www.vgt.at
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ST. PÖLTEN (red). Woche für Woche präsentiert der Verein gegen Tierfabriken weitere Grausamkeiten über die Schweinehaltung eines Betriebes nahe St. Pölten.

Nach der aufgedeckten rund-um-die-Uhr-Dunkelhaft und der Kastration durch Herausreißen der Hoden ohne Narkose veröffentlicht der VGT nun den nächsten Vorwurf: das reguläre Vernachlässigen von schwachen Ferkeln, welche grausam verhungern und verdursten.

Ferkel verhungern

 
Die Videoaufnahmen, welche das grausame Bild der Praxis in der Schweinezucht zeigen, sollen übere mehrere Wochen hinweg, im Herbst 2017, (illegal) entstanden sein. Laut VGT gebären in diesem Betrieb jeweils etwa 50 Mutterschweine im gleichen Zeitraum. Die Tiere sollen in körperengen Kastenständen eingesperrt sein, in denen sie sich praktisch nicht bewegen können. "Hilfe durch Menschen bekommen die Neugeborenen während und nach der Geburt keine, schwache Tiere gelangen nicht zum Gesäuge. Können die Ferkel nicht trinken, verhungern und verdursten sie über viele Stunden oder Tage", heißt es im Schreiben des VGT.

35 Stunden im Kampf gegen den Tod

Die versteckten, und somit illegal, aufgenommenen Videoaufnahmen zeigen, dass drei verschiedene Personen zwar diverse Arbeiten im Stallraum durchführen, sie kümmern sich aber nicht um schwache Tiere, wie es das Tierschutzgesetz explizit vorschreibt.

Tote Ferkel sollen laufend weggetragen werden, die schwachen Tiere lässt man liegen. Stellt sich heraus, dass ein tot-geglaubtes Ferkel noch lebt, wird es zum Sterben wieder zurückgeworfen. Mehrere Video-dokumentierte Fälle sollen diese grausame Praxis belegen. In einem Fall wurde ein völlig bewegungsunfähiges, schwaches kleines Ferkel über mindestens 35 Stunden lang ignoriert, bis es schließlich starb.

David Richter vom VGT dazu: Ein erheblicher Anteil der geborenen Schweine stirbt im Stall. Scheinbar aus Gründen der Wirtschaftlichkeit kümmern sich die hier Verantwortlichen nicht um die Tiere, sondern lassen die Sterbenden links liegen. Scheinbar wäre der zeitliche Aufwand zu groß, den Schwachen zu helfen. Das qualvolle Sterben-lassen ist jedoch laut Tierschutzgesetz verboten, der VGT hat bei der BH St. Pölten Anzeige erstattet.

Forderung des Vereins

Der VGT fordert auch die Politik zum Handeln auf! Das ohnehin mangelhafte österreichische Tierschutzgesetz wird vielerorts schlichtweg ignoriert, ohne dass dies Konsequenzen hat. Der laxe Umgang mit dem Vollzug des Gesetzes sowie der Preiskampf auf Kosten der Tiere ermöglichen erst die Kulturschande Schweinehaltung.

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