Information zur Verschiebung der Bundespräsidenten-Stichwahl

Die kürzlich zugestellte amtliche Information über die Bundespräsidentenwahl ist durch die Bekanntgabe des neuen Wahltermins am 4. Dezember 2016 obsolet und kann vernichtet werden. Es ergeht zeitgerecht eine neue Information mit den aktualisierten Angaben. | Foto: Josef Vorlaufer
  • Die kürzlich zugestellte amtliche Information über die Bundespräsidentenwahl ist durch die Bekanntgabe des neuen Wahltermins am 4. Dezember 2016 obsolet und kann vernichtet werden. Es ergeht zeitgerecht eine neue Information mit den aktualisierten Angaben.
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ST. PÖLTEN (red). In diesen Tagen erhielten die St. Pöltner Haushalte die schriftliche Verständigung über die Details zur Bundespräsidentenwahl. Am vergangenen Montag (12. September) gab das Innenministerium bekannt, dass die Bundespräsidenten-Stichwahl auf den 4. Dezember 2016 verschoben wird. Die Überschneidung der widersprüchlichen Informationen führt zu Verunsicherungen in der Bevölkerung. Und das nicht nur in St. Pölten sondern in ganz Österreich.

Der Leiter des Wahlamtes im St. Pöltner Rathaus Wolfgang Strasser klärt auf: „Die Wahlbehörden sind verpflichtet die Wählerinnen und Wähler zeitgerecht vom Wahltermin und den für die Wahlhandlung notwendigen Details schriftlich zu verständigen. Wir haben diese Massenbriefsendung zu Beginn der Kalenderwoche 36 zur Post gegeben. Damals war eine Verschiebung der Stichwahl noch kein Thema. Die Verteilung der Briefe durch die Post dauert erfahrungsgemäß ein bis zwei Wochen. Die Briefe waren zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Verschiebung der Bundespräsidenten Stichwahl teilweise bereits in den Briefkästen bzw. wurden Sie kurz nach der Entscheidung durch die Post zugestellt. Das hat sich leider sehr unglücklich überschnitten und die Zustellung der schriftlichen Verständigungen war nicht mehr rechtzeitig zu verhindern. Fest steht, am 2. Oktober findet keine Wahl statt. Das Innenministerium hat als neuen Wahltermin den 4. Dezember 2016 bekanntgegeben. Die nun eingelangten Verständigungen über die Wahl sind daher obsolet und können vernichtet werden. Durch die Entscheidung des Innenministeriums als oberste Wahlbehörde sind auch die Informationen im Amtsblatt St. Pölten Konkret überholt. Selbstverständlich werden wir zeitgerecht eine neue schriftliche Verständigung über den neuen Wahltermin an die Wählerinnen und Wähler versenden und die wichtigen Informationen zur Wahl im Amtsblatt der Stadt veröffentlichen.“

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