Stadt St. Pölten plant Schutzzonen

Jens de Buck (Stadtplanung), Franz Weitzenböck (Stadtplanung) Thomas Pulle (Kulturverwaltung) und Bürgermeister Matthias Stadler mit der Kunsttopographie von St. Pölten. | Foto: Josef Vorlaufer
  • Jens de Buck (Stadtplanung), Franz Weitzenböck (Stadtplanung) Thomas Pulle (Kulturverwaltung) und Bürgermeister Matthias Stadler mit der Kunsttopographie von St. Pölten.
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ST. PÖLTEN (red). Die Stadt St. Pölten beabsichtigt die Erstellung eines Schutzzonenkonzeptes für das Stadtgebiet nunmehr in Auftrag zu geben. Dieses Schutzzonenkonzept bildet die Grundlage für die entsprechende Überarbeitung der betroffenen Bebauungspläne. Die überwiegende Anzahl der Kunstdenkmäler der Österreichischen Kunsttopographie „St. Pölten“ – die auch die Arbeitsgrundlage darstellt - befinden sich in der Katastralgemeinde St. Pölten. Um ein Zuwiderlaufen der geplanten Schutzmaßnahmen für die historisch wertvolle Bausubstanz zu verhindern, stellt eine Bausperre gemäß § 35 NÖ. Raumordnungsgesetz 2014 einen sinnvollen und notwendigen Planungsrahmen dar. Eine derartige Bausperre stellt keineswegs ein allgemeines Bauverbot in der Katastralgemeinde St. Pölten dar, sondern es sind hiervon nur jene Projekte betroffen, die dem festgelegten Planungsziel zur Ausweisung von Schutzzonen und damit zum Erhalt der baukulturell und ortsbildrelevanten Bausubstanz, zuwiderlaufen. Ebenso sind Bauverfahren, die zum Zeitpunkt der Kundmachung der Bausperre bereits anhängig waren, hierdurch nicht berührt.

Bereits eingereichte Projekte nicht betroffen

Bürgermeister Matthias Stadler: „Wir haben darüber auch schon Parteiengespräche geführt. Es geht nicht darum, sich der Modernisierung zu verschließen, sondern darum, mit der Erhaltung alter schützenswerter Bausubstanz und gleichzeitig mit der Schaffung von Neuem und Modernem in entsprechender Qualität Akzente zu setzen. Jetzt geht es darum, den Gemeinderat in aller Schnelligkeit damit zu befassen und die Schutzzonen zügig umzusetzen. Projekte, die bereits eingereicht und bewilligt sind, sind von der neuen Regelung allerdings nicht betroffen. Hier sind wir auf das Einvernehmen mit den Bauherrn angewiesen.“

Schutzzonen im Bebauungsplan festlegen

St. Pölten verfügt wie viele andere Städte und Gemeinden Niederösterreichs über einen bedeutenden Bestand an bauhistorisch wertvollen und schützenswerten Baustrukturen, sei es in Form von Einzelgebäuden oder Gebäudeteilen, von Ensembles oder der historisch gewachsenen Altstadt. Einige Objekte wie Kleindenkmäler, Kirchen, Kapellen, aber auch Wohn- und Industriegebäude stehen unter Denkmalschutz. Für das bauhistorisch wertvolle Siedlungsgefüge sowie ortsbildprägende Strukturen der Stadt bedeutet dies, dass zwar Einzelobjekte unter Schutz stehen, darüber hinaus aber ortsbildprägende Gebäudestrukturen, Ensembles und charakteristische Straßenräume mit hohem Identifikationspotential für die Bevölkerung oft nur unzureichend im Bestand gesichert werden und dem Verwertungsdruck bzw. Nutzungsinteressen zum Opfer fallen können.

Nunmehr bietet das NÖ Raumordnungsgesetz 2014 die Möglichkeit, „Schutzzonen“ im Rahmen des Bebauungsplans festzulegen und Bebauungsbestimmungen für diese Bereiche zu definieren. Um innovative Lösungsmöglichkeiten im Rahmen der bestehenden rechtlichen Regelungsmöglichkeiten zu suchen und dem akut drohenden Verlust stadtbildprägender und bauhistorisch wertvoller Bausubstanz zu begegnen, sollen seitens der Stadt St. Pölten in enger Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen der NÖ Landesregierung sowie externen Fachplanern neue Wege gegangen werden. Ziel ist die Schaffung eines geeigneten Instrumentariums zur vorausschauenden Planung bzw. Gestaltung ortsbildrelevanter Bereiche.

Zur Sache

Zahlreiche Städte Niederösterreichs, u.a. Baden, Bad Vöslau, Mödling, Brunn am Gebirge, Wiener Neustadt, Neunkirchen und Klosterneuburg, haben in den vergangenen Jahren erfolgreich einen solchen Weg beschritten. Die frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit über einen BürgerInnenbeteiligungsprozess im Zuge eines solchen „Schutzzonen“ - Projekts konnte überdies das Verständnis und die Akzeptanz gegenüber den Festlegungen optimieren.

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