Das Recht macht auch jetzt keine Pause
Der Rechtsstaat steht auch in Zeiten der Covid-19-Pandemie keineswegs still. "Die Rechtsanwälte sind in der Verordnung ausdrücklich von der Schließungsverpflichtung ausgenommen. Die Kanzleien sind daher generell geöffnet", betont Gabriele Krenn, Präsidentin der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer. Im Interesse der Gesundheit werden jedoch die meisten Gespräche telefonisch oder in Form von Videokonferenzen geführt. Da es aber auch dringende Erledigungen vor Ort gibt, ist die persönliche Anwesenheit in der Kanzlei ebenso erforderlich. Ebenfalls zum Schutz wurden alle nicht wichtigen Verhandlungen abgesagt. "Ebenso wurden Einspruchsfristen aus Anlass der Pandemie verlängert, wobei es sich im Zweifelsfall empfiehlt, eine Rechtsauskunft einzuholen", betont Krenn.
Viele sind verunsichert
"Die derzeit häufigsten Fragen betreffen Mietzahlungen für Geschäftslokale, arbeitsrechtliche Fragen, Fragen zu drohender Arbeitslosigkeit, Homeoffice oder Kurzarbeit", erklärt Michael Kropiunig, Vizepräsident der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer. Die Grundpfeiler des Arbeitsrechtes sind jedoch nach wie vor unverändert. Und was die Vereinbarung zum Homeoffice betrifft, meint Wolfgang Dlaska, ebenfalls Vizepräsident der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer: "Wenn es dazu nicht bereits im Dienstvertrag eine Vereinbarung gibt, wonach der Dienstgeber den Arbeitsort festlegen kann, geht das nicht und es bedarf der Zustimmung des Dienstnehmers." Es empfiehlt sich außerdem, eine schriftliche Homeoffice-Vereinbarung abzuschließen, welche die zeitliche Erreichbarkeit, Einsatz von Arbeitsmittel und vieles mehr beinhaltet.
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