Steirische Meister erhalten künftig eine Prämie

Stolz auf Meister-Leistungen: Siegfried Nagl (Bürgermeister Graz), Landesrätin Barbara Eibinger-Miedl, LH Hermann Schützenhöfer, WKO-Präsident Josef Herk und WKO-Spartenobmann Hermann Talowski. | Foto: steiermark.at/streibl
  • Stolz auf Meister-Leistungen: Siegfried Nagl (Bürgermeister Graz), Landesrätin Barbara Eibinger-Miedl, LH Hermann Schützenhöfer, WKO-Präsident Josef Herk und WKO-Spartenobmann Hermann Talowski.
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Für alle steirischen Meister öffnet das Wirtschaftsressort des Landes ab 2020 das Geldbörserl: So erhalten alle, die eine Meister- oder Befähigungsprüfung positiv absolvieren, eine Prämie von 1.000 Euro. Bei Personen mit Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt übernimmt die Stadt Graz die Hälfte der Prämie. Steirische Betriebe, die die Prüfungskosten für Absolventinnen und Absolventen übernehmen, können zusätzlich bei der Steirischen Wirtschaftsförderung SFG eine Förderung von bis zu 2.500 Euro erhalten.
„Die Meisterinnen und Meister sind ein wichtiges Rückgrat unserer erfolgreichen Wirtschaft. Viele von ihnen gründen oder übernehmen später selbst einen Betrieb und schaffen damit Arbeitsplätze in unserem Land“, erklärt Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer.

Wertvoller Gebührenersatz

Während die Kosten für ein Hochschulstudium zu einem großen Teil von der öffentlichen Hand getragen werden, fallen für die Vorbereitung und Absolvierung der Meister- oder Befähigungsprüfung Gebühren an. Die neue Meisterprämie und die betriebliche Förderung setzen genau hier an. Für Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl hat die Unterstützung mehrere Funktionen: „Wir setzen damit ein Zeichen der besonderen Wertschätzung – und zwar sowohl für die Meisterinnen und Meister als auch für das duale Ausbildungssystem insgesamt. Gerade vor dem Hintergrund des hohen Fachkräftebedarfs in allen Branchen müssen wir das Bewusstsein für die Berufsausbildung und die damit verbundenen Perspektiven stärken."
Der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl zeigt sich erfreut „dass die in der Agenda Graz 22 geforderte Meisterförderung nicht nur umgesetzt, sondern auch auf die gesamte Steiermark ausgeweitet wird. Eine Meisterprüfung ist immer mit finanziellen Aufwänden verbunden - entweder für die Lehrlinge selbst oder die Betriebe."
Der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl zeigt sich erfreut „dass die in der Agenda Graz 22 geforderte Meisterförderung nicht nur umgesetzt, sondern auch auf die gesamte Steiermark ausgeweitet wird. Eine Meisterprüfung ist immer mit finanziellen Aufwänden verbunden - entweder für die Lehrlinge selbst oder die Betriebe."

Wer kann beantragen

Die Meisterprämie können alle Personen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark in Anspruch nehmen, die eine Meister- oder Befähigungsprüfung positiv absolvieren. Das gilt auch für Prüfungen, die in einem anderen Bundesland abgelegt wurden. Die Prämie kann nach erfolgreicher Prüfung mit dem Nachweis des Wohnsitzes und dem Zeugnis beantragt werden. Für Absolventinnen und Absolventen mit Wohnsitz Graz teilen sich Land und Stadt Graz die Prämie, für alle anderen übernimmt sie das Wirtschaftsressort des Landes zur Gänze.
Die Prämie wird für Meister- und Befähigungsprüfungen aus allen Branchen (auch Gastronomie und Hotellerie) ausbezahlt. Um den Aufwand so gering wie möglich zu halten, fungiert die SFG als einheitlicher Ansprechpartner. Das bedeutet, dass sowohl Grazer als auch Absolventen aus allen anderen Gemeinden ihren Antrag an die SFG richten. Die SFG ist in diesem Fall Anlaufstelle für sämtliche Branchen, also auch für den Tourismus.

Förderung für Unternehmen

Steirische Klein- und Mittelunternehmen, die die Kosten für Meister- oder Befähigungsprüfungen ihrer Mitarbeiter übernehmen, können darüber hinaus eine Förderung im Rahmen des SFG-Programms „Erfolgs!Kurs“ in Anspruch nehmen, mit dem betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein Digitalisierungs- oder Internationalisierungsbezug gegeben ist und die gesamten Prüfungskosten vom Betrieb übernommen werden. Der Antrag muss vor der Prüfung gestellt werden. Gefördert werden 30 Prozent der Kosten, maximal jedoch 2.500 Euro. Ein Betrieb kann pro Jahr höchstens zwei Mal im Rahmen von „Erfolgs!Kurs“ gefördert werden.
Die Meisterprämie wird auch an die erfolgreichen Absolventen ausbezahlt, wenn die Prüfungskosten vom Unternehmen übernommen werden.

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