Mehrjährige Freiheitsstrafen wegen Suchtmittelmissbrauches

STEYR. Beim Landesgericht Steyr waren zuletzt mehrere Strafverfahren wegen Suchtmittelmissbrauchs anhängig. So wurden mit Urteil des Landesgerichtes Steyr vom 27. Sepember, mehrere Angeklagte wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels, zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt:
Der Erstangeklagte, ein libanesischer Staatsangehöriger, wurde zu einer Freiheitsstrafe von 6 1/2 Jahren verurteilt, seine Lebensgefährtin, eine österreichische Staatsangehörige, zu einer Freiheitsstrafe von 3 1/2 Jahren, sein 20-jähriger Neffe, ein libanesischer Staatsangehöriger, zu einer Freiheitsstrafe  von 3 Jahren.
Die Lebensgefährtin soll laut Schuldspruch 2016 insgesamt 10.000 Stück Ecstasytabletten von Deutschland nach Österreich eingeführt haben, wobei sie von Ihrem Lebensgefährten dazu angestiftet wurde. In der Folge verkauften die 3 Angeklagten in unterschiedlicher Tatbeteiligung jene Ecstasytabletten im Raum Linz und Steyr weiter. Darüber hinaus haben die Angeklagten in unterschiedlicher Tatbeteiligung auch mit Heroin und Cannabisprodukten gehandelt. Der Libanes hat darüber hinaus einen abgesondert verfolgten Mittäter durch Drohung mit erheblicher Verstümmelung und auffallender Verunstaltung zur Bezahlung von Schulden aus den Suchtgiftgeschäften schwer genötigt sowie eine weitere  Täterin mit der Zufügung von Körperverletzungen gefährlich bedroht, nachdem sich diese von der kriminellen Vereinigung loslöste.

Während der Erstangeklagte, der bereits 3 einschlägige Vorstrafen aufweist, bis zuletzt jegliches Fehlverhalten leugnete, verantworteten sich die beiden anderen Angeklagten zumindest im Ermittlungsverfahren geständig, darüber hinaus war ihnen ihre Unbescholtenheit zugute zu halten.

Mit einem weiteren Urteil des Landesgerichtes Steyr vom September, welches zwischenzeitig rechtskräftig ist, wurde ein ein nigerianischer Staatsangehöriger, gleichfalls des Verbrechens des Suchtgifthandels sowie mehrerer weiterer Vergehen schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 20 Monaten verurteilt. Er soll laut Schuldspruch im Zeitraum Sommer 2016 bis März 2017 in Linz und Wien Cannabiskraut überwiegend unbekannten Abnehmern gewinnbringend verkauft, wobei er im Zuge seiner letzten Fahrt von Wien nach Linz in Asten im Zug mit über einem halben Kilogramm Cannabiskraut betreten und in der Folge festgenommen wurde.
Der Angeklagte verantwortete sich nach anfänglichem Leugnen zumindest teilweise geständig, belastend war demgegenüber unter anderem seine einschlägige Vorstrafe und der rasche Rückfall.

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