Interview
Privater Wohnbereich bleibt für Polizei tabu

Foto: kai

Seit 3. November gilt im Bezirk der Lockdown. Die Exekutive setzt auf Aufklärung und Bewusstseinsbildung.
STEYR. Im Interview spricht Bezirkspolizeikommandant Christian Moser über die Disziplin der Steyrer, darüber, was er von den Ausgangsbeschränkungen hält und inwieweit die Steyrer Polizei vom Corona-Virus betroffen ist.

Das Land befindet sich ja im zweiten Lockdown. Vor allem die Ausgangsbeschränkung stößt vielen Menschen sauer auf. Was sagen Sie dazu?
MOSER: Die Ausgangsbeschränkung ist eine notwendige Maßnahme um die Bewegungsströme der Menschen deutlich zu minimieren und das Zusammentreffen von Menschen - zumindest im öffentlichen Raum - deutlich einzuschränken. Im Übrigen gibt es - so wie im Frühjahr auch schon - sehr viele Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung, es ist keine Ausgangssperre.

Wie würden Sie die aktuelle Lage beschreiben? Wie diszipliniert haben sich die Steyrer bisher verhalten?
Im einsehbaren öffentlichen Raum überwiegend sehr diszipliniert, nur wenige Menschen missachten die Abstandsregel und die Maskenpflicht. Anders sieht es wahrscheinlich im privaten Bereich aus, den wir natürlich kaum kontrollieren können. Aufgrund der hohen Fallzahlen vermute ich, dass die Disziplin in den eigenen vier Wänden deutlich geringer ist als auf der Straße.

Die Ausgangsbeschränkung soll entsprechend kontrolliert werden. Wie wird dabei vorgegangen?
Wir machen Streifendienst und auch immer wieder sogenannte Standkontrollen mit Anhaltungen von Fußgängern und Fahrzeugen und kurzen Befragungen zum Grund der Bewegung. Und wir werden natürlich auch ab und zu von Nachbarn gerufen, die etwas gesehen haben, das eine Übertretung der geltenden Verordnungen darstellen könnte.

Was passiert wirklich, wenn sich jemand nicht an die Beschränkung hält? Wie hoch sind da die Strafen?
Wenn uns jemand den Grund seiner Bewegung nicht "glaubhaft" machen kann, dann wird er wegen des Verdachts einer Verwaltungsübertretung zur Ausweisleistung verhalten und in Folge der Bezirksverwaltungsbehörde - in Steyr der Magistrat - angezeigt. Diese ist Strafbehörde, prüft unsere Anzeige und setzt auch die Strafhöhe fest; über die im Einzelnen festgesetzten Strafbeträge kann ich nichts sagen, ich weiß sie auch nicht.

Es sind ja viele Gerüchte im Umlauf. Wie sieht es wirklich aus, etwa in Sachen Kontrolle im Privatbereich wie Gartenlaube oder Partyhütte?
Der Privatbereich ist rechtlich ganz besonders geschützt; dementsprechend vorsichtig schreiten wir da auch ein. Anzeigen aus der Nachbarschaft müssen wir aber nachgehen und tun dies auch; oft sind es ja dann nicht nur sog. "Corona-Übertretungen" die wir feststellen, sondern auch Lärmerregungen, Ordnungsstörungen oder auch strafrechtliche Delikte.

Die Zahl der Corona-Fälle im Bezirk steigt weiter. Wie sehr ist die Polizei Steyr betroffen?
Von März bis Oktober hatten wir Glück und keinen infizierten Beamten. Jetzt im November haben wir leider vier positive Fälle mit mildem Verlauf und zehn gerechtfertigte dienstliche Abwesenheiten. Gerechtfertigt abwesend sind jene Kollegen, die im Kontakt mit einem positiven Menschen (egal ob Polizist oder sonst jemand) stehen, auch wenn sie keine Symptome zeigen; sie bleiben gleich lange vom Dienst weg als auch die Quarantäne der infizierten Kontaktperson dauert.
Dadurch halten wir die Fallzahlen im Bereich Polizei gering und bleiben weiter handlungsfähig; coronabedingte Abwesenheiten sind vorerst auch nicht so schlimm, weil ja kaum Urlaube beansprucht werden und alle Schulungen und Fortbildungen storniert wurden.

Hat der Terror-Anschlag in Wien irgendeine Auswirkung auf den Bezirk Steyr?
Die tragischen Ereignisse wirken sich aus in einem verstärkten Streifendienst und der Aufgabe, sensible Objekte und Räume verstärkt zu überwachen. Detailauskünfte geben wir dazu aber nicht.
Steyrer Polizisten sind auch am Morgen nach dem Terrorangriff im Einsatz gewesen und unterstützend nach Wien gefahren. Derzeit sind Polizisten aus Steyr auch verstärkt in der Landeshauptstadt im Sicherungsdienst.

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