ÖAMTC
Parkschäden unbedingt melden
Es droht mehrfache Anzeige wegen Fahrerflucht: Bis zu 2180 Euro Strafe & Verfahrenskosten möglich.
BEZIRK. Eis und Schnee auf den Straßen sorgen nicht nur für Probleme beim Fahren, sondern auch für erschwerte Bedingungen beim Einparken. "Wenn man einen Parkschaden verursacht und der Geschädigte nicht vor Ort ist, sodass ein Datenaustausch nicht möglich ist, muss der Schaden unverzüglich bei der nächsten Polizeiinspektion gemeldet werden. Eine Benachrichtigung hinter den Scheibenwischer zu klemmen ist nicht ausreichend", stellt der Steyrer ÖAMTC-Stützpunktleiter, Leopold Pfleger, klar.
Bis zu drei Verwaltungsstrafverfahren
Das Unterlassen oder auch die verspätete Abgabe der Unfallmeldung auf der nächsten Polizeidienststelle, wird – je nach Bundesland – mit bis zu drei Verwaltungsstrafverfahren verfolgt. In der Praxis muss man bei erstmaliger Begehung mit ca. 450 Euro rechnen.
"Besonders ärgerlich wird die Sache, wenn man den Anstoß beim Parkvorgang gar nicht bemerkt hat und die Delikte unbewusst begangen hat. Denn das muss man erst einmal der Behörde oder dem Verwaltungsgericht beweisen", so Pfleger. Verliert man dieses Verfahren, kommen nochmals 10 bis 20 Prozent Verfahrenskosten hinzu. Bei der Kaskoversicherung läuft man Gefahr, dass diese leistungsfrei wird.
Wer selbst Opfer eines Parkschadens wird, sollte sich zunächst nach Zeugen umsehen und Passanten befragen. Anschließend ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten, um die nötige Bestätigung für die Versicherung zu erhalten.
Störungen bei Parkassistenz
Verfügt ein Auto über Parkassistenzsysteme, kann es durch den Schnee zu Störungen kommen. Sind die in der Stoßstange integrierten Sensoren von Schnee bedeckt, werden keine Warnsignale abgegeben. Oder die Sensoren deuten an sich harmlose Schneemengen als Hindernis und schlagen unbegründet Alarm. "Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man deshalb aussteigen und sich selbst ein Bild von der Situation machen oder einen Mitfahrer oder Passanten um Hilfe bitten. Die irrtümliche Annahme eines Fehlalarmes schützt natürlich vor Haftung und Strafe nicht", so Pfleger abschließend.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.