Wer Moped frisiert, riskiert sein Leben

Motorfahrräder mit einem "roten Taferl" dürfen die gesetzlichen 45 km/h nicht überschreiten. | Foto: Auer
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  • Motorfahrräder mit einem "roten Taferl" dürfen die gesetzlichen 45 km/h nicht überschreiten.
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BEZIRK. Rund 1000 Unfälle, bei denen Mopedlenker verletzt wurden, gab es vergangenes Jahr in ganz Oberösterreich. "In Steyr-Stadt und Steyr-Land waren es rund 150 Unfälle mit Verletzten im letzten Jahr", erklärt Bezirkspolizeikommandant-Stellvertreter Chefinspektor Josef Lumplecker vom Bezirkskommando Steyr-Land.
Als Ursache nennt Lumplecker unter anderem die Geschwindigkeit. "Auch die Fliehkräfte, wenn man in eine Kurve reinfährt, werden oft unterschätzt". Zu wenig Erfahrung sei ebenfalls ein Unfallgrund.
Mopeds gehen von Haus aus nur 45 km/h. Veränderungen an Fahrwerk oder Motor führen zu Leistungssteigerung und damit zu höheren Geschwindikeiten. "Manche wechseln zu einem Sportauspuff oder entfernen die Drossel im Auspuff. Dadurch wird das Moped schneller, aber auch lauter", so Lumplecker.

Mobiler Rollenprüfstand
Um "frisierte" Mopeds aufzuspüren, kommt ein mobiler Rollenprüfstand zum Einsatz. "Den Prüfstand hat die Verkehrsstreife mit, weil er klein und handlich ist". Kommt ein Mopedfahrer auf den Prüfstand, gibt es verschiedene Abstufungen. "Bei einem Wert bis zu 65 km/h ist es noch in der Toleranz. Läuft das Moped am Prüfstand zwischen 66 und 75 km/h gibt es eine Vorladung. Ab 76 km/h ist dann das Taferl weg", erklärt Lumplecker und fügt hinzu: "Das sind Referenzwerte und nicht die Geschwindigeit, die der Lenker auf der Straße fahren kann". Fährt ein Mopedlenker ins Radar oder wird mit dem Lasergerät kontrolliert, kommt das Führerscheingesetz zum Tragen.
Aber was passiert, wenn man jetzt mit einem getunten Moped erwischt wird?
Von der Abnahme des Kennzeichens und dem Vorführen des Mopeds zu einer Prüfstelle der Landesregierung bis zu Geldstrafen bis zu 5000 Euro wegen illegaler Veränderungen oder Lenken ohne Zulassung reicht die Palette der Strafen. "Fährt das Moped schneller als gesetzlich erlaubt, ist es als Motorrad anzusehen und der Lenker braucht einen Motorradführerschein, den er ja nicht hat.
Daraus folgt ein Fahren ohne Führerschein, das mit einer Geldstrafe bis zu 2180 Euro geahndet wird". In weiterer Folge kann es zu Problemen beim Erwerb des Führerscheins B beziehungsweise beim L17 und auch mit der eigenen Versicherung kommen.
Ist das Moped auf den Vater oder die Mutter des Lenkers angemeldet und auffrisiert, hagelt es auch – neben dem Lenker – eine Strafe für den Zulassungsbesitzer des Mopeds, wegen Beihilfe zu einer Verwaltungsübertretung.

Bestimmungen
Mindestalter 15 Jahre (Einwilligungserklärung der Eltern)
Führerschein der Klasse AM, theoretische und praktische Ausbildung sowie theoretische Prüfung
Alkoholgrenze 0,1 Promille
Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
Helmpflicht für Lenker und Beifahrer
Abblendlicht auch bei Tag
Mit Motorfahrrädern ist ausschließlich die Fahrbahn zu benützen

Überdies ist verboten:
Das Nebeneinanderfahren mit anderen Motorfahrrädern oder Fahrrädern
Motorfahrräder neben einem anderen Motorfahrrad oder Fahrrad zu schieben
Dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen

Motorfahrräder mit einem "roten Taferl" dürfen die gesetzlichen 45 km/h nicht überschreiten. | Foto: Auer
Der mobile Prüfstand kommt beim Überprüfen von frisierten Mopeds zum Einsatz.
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