Ein Drittel der Lkws hatte Mängel

BEZIRK. Zum Zwecke der weiteren Verbesserung der Sicherheit im Schwerverkehr fand am vergangenen Freitag, in der Zeit von 09.00 bis 17.00 Uhr, mit Kräften der Landesverkehrs-abteilung, Mitarbeitern der acht Bezirkspolizeikommanden sowie Beamten des Stadtpolizei-kommandos Innsbruck ein Schwerverkehrs-Kontrolleinsatz statt. Die Spezialisten der Polizei aus dem Bereich Technik, Güterverkehr und Gefahrgut wurden dabei von technischen Sachverständigen des Bundesamtes für Verkehr (Bundesprüfzug) und Technikern des Amtes der Tiroler Landesregierung unterstützt.

Beim Einsatz wurden sowohl die Haupttransitrouten A12, A13 und S16, als auch das sekundäre Straßennetz (Fernpassstraße, Reschenstraße, Loferer Straße, Drautalstraße, Seefelder Straße, Tiroler Straße, Zillertalstraße, Achenseestraße) berücksichtigt.

Bei den Kontrollen wurden insgesamt 401 Schwerfahrzeuge und deren Lenker auf die Einhaltung der EU-Sozialvorschriften (Lenk- u Ruhezeiten), die Alkoholbestimmungen, die Beladung der Schwerfahrzeuge (insbesondere Ladungssicherung), den technischen Zustand, die Ausrüstung der Fahrzeuge, das mitgeführte Transportgut (zB Gefahrgüter) und die Bestimmungen des Güterbeförderungsgesetzes überprüft.

Bei etwa 1/3 der überprüften Schwerfahrzeugen wurden verschiedenste Mängel festgestellt.

Insgesamt wurden in den 8 Stunden:

401 Schwerfahrzeuge kontrolliert
bei. ca. 120 Fahrzeugen verschiedenste Übertretungen festgestellt
39 Fahrzeuglenkern wurde vorübergehend die Weiterfahrt untersagt

Folgende Übertretungen wurden festgestellt und den jeweils zuständigen Bezirks-verwaltungsbehörden zur Anzeige gebracht:

153 Übertretungen bei den Lenk- u Ruhezeiten
60 Delikte wegen Überladung
22 Anzeigen wegen fehlender oder nicht ausreichender Ladungssicherung
61 technische Mängel (Bereifung, Radlager, mangelhafte Bremswirkung, Beleuchtungsmängel, usw..)
2 Gefahrgutdelikte
40 sonstige Übertretungen (gewerberechtliche Vorschriften, Ausrüstung, Anschnall-pflicht, usw..)

Bei allen Lenkern wurde ein Alkoholvortest durchgeführt. Erfreulicherweise verliefen sämtliche Tests negativ (0,00 Promille).

Die Lenker jener Fahrzeuge, die mangelhaft waren, wurden je nach Schwere des Mangels entweder der Behörde angezeigt oder mittels Organstrafverfügung bestraft. 39 Fahrzeuglenkern wurde die Weiterfahrt vorübergehend untersagt; sie durften erst nach Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes ihre Fahrt fortsetzen.

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