Kuhurteil Pinnistal
Nach Weg über alle Instanzen bleibt Teilschuld bei Bauer

Das Pinnistal ist ein beliebtes Ausflugsziel. | Foto: Kainz
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NEUSTIFT. Pinnistal-Verfahren abgeschlossen: Der OGH hat das Urteil des OLG bestätigt. Die Entscheidung erging allerdings nach alter Rechtslage.

Wir haben über das aufsehenerregende Verfahren bereits ausführlich berichtet. Nun steht fest: Nach einem strafrechtlichem Freispruch und einem zivilrechtlichen Prozess über alle Instanzen wurde dem betroffenen Landwirt eine Teilschuld zugesprochen.

Landwirtschaftskammer "nicht überrascht"

„Obwohl wir uns einen anderen Ausgang erhofft hätten, sind wir von diesem Urteil nicht überrascht“, erklärt LK-Präsident Josef Hechenberger. Ihm ist aber wichtig zu betonen, dass das nun gesprochene Urteil eine Einzelfallentscheidung ist und auf einer mittlerweile veralteten Rechtslage beruht: „Der Unfall im Jahr 2014 war ein äußerst tragisches, bedauernswertes Ereignis. Seitdem hat sich viel getan und es wurde auf den verschiedensten Kanälen über das richtige Verhalten auf unseren Almen informiert. Außerdem wurden inzwischen wichtige rechtliche Weichen gestellt, um die Almwirtschaft auch künftig zu ermöglichen, ohne dass sich die Bauern vor einer Klageflut fürchten müssen. Die Eigenverantwortung von Almbesuchern wurde gestärkt und klare Verhaltensregeln festgelegt, Änderungen im ABGB und Almschutzgesetz wurden getroffen. Außerdem gibt es eine Versicherungslösung, die die Bauern im Ernstfall zusätzlich absichert.“

Kostspielige Angelegenheit

Welche Kosten jetzt auf den Bauern zukommen, wie er das letztjährige Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck kommentierte und welche Reaktionen der umstrittene Spruch sonst noch hervorrief, könnt ihr hier nachlesen – und sehen, ein Video ist nämlich auch dabei!
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