Mieders
Wanderweg gesperrt - rechtliche Klärung

- So schaut's seit rund einem Monat aus, am Weg Birkanger in Mieders.
- Foto: privat
- hochgeladen von Tamara Kainz
MIEDERS.Generationen von Miederern haben den auf Privatgrund verlaufenden Weg regelmäßig benutzt, jetzt wurde er abgesperrt. Gemeinde und TVB Stubai wollen das so nicht hinnehmen.
Der Wanderweg vom Dorf vorbei am Schwimmbad Richtung Miederer Berg existiert seit rund 70 Jahren und war stets viel frequentiert. Einen Vertrag oder andere Unterlagen zur Entstehung gibt es nicht. Fest steht nur, dass er seinerzeit vom Verschönerungsverein (heute TVB) gebaut und bis zuletzt auch gewartet wurde. "Geht man nun diesen Weg, findet er ca 150 Meter nach dem Wegweiser ein abruptes Ende: Der private Grundeigentümer hat ihn mit langen Brettern abgesperrt und den Durchgang verboten. Es wurde auch die Wegtrasse verwüstet", schrieb uns Klaus Zorn. Bei der Gemeinde ist die Aufruhr noch viel größer - zahlreiche Beschwerden verbunden mit dem Appell, etwas zu unternehmen gingen in den letzten Wochen ein.
Durchgang stört Besitzer
"Ich glaube, auf Privatgrund dürfen wir immer noch tun, was wir wollen", rechtfertigt sich indes Bernhard Wild als Vertreter der Grundbesitzerin. Er berichtet, dass der Weg früher zur Hälfte auch am Nachbargrundstück verlaufen sei, später wäre der Steig "auf unseren Grund rübergedrückt" worden. Verärgert ist er u.a. auch, weil laut seinen Angaben 2019 in einer "Nacht- und Nebelaktion" Stufen und ein Geländer errichtet wurden: "Wir wurden nicht einmal gefragt!" Er will das jedenfalls so nicht mehr tolerieren: "Ich gehe ja auch nicht durch Gärten!"
Besitzstörungsklage eingereicht
Die "weitere Vorgangsweise zum Gehrecht Weg Birkanger" war am Donnerstag im Gemeinderat Thema. "Alle Versuche, die Sache auf Gesprächsebene zu lösen, scheiterten. Wir hätten verschiedene Vorschläge gemacht", betonte Bgm. Daniel Stern, dass er einen Rechtsstreit vermeiden wollte. Andererseits könne man die Wegsperre auch nicht einfach so hinnehmen. Das sah auch der Gemeinderat so und stimmte mit nur einer Enthaltung von Johann Pittl dafür, den Sachverhalt gemeinsam mit dem TVB Stubai rechtlich prüfen zu lassen bzw. wurde beschlossen Besitzstörungsklage auf Beseitigung der Störung einzubringen. "Unangenehm, aber es nützt nichts", so Stern.
Rechtliche Prüfung hat Tragweite
"Wichtig ist die Klärung auch als Muster, damit die Gemeinde weiß, welche Möglichkeiten sie in solchen Fällen überhaupt hat", ergänzte Vizebgm. Reinhard Engl. TVB-GF Roland Volderauer sieht das genauso: "Es geht auch um Folgeerscheinungen. Der TVB muss für die Infrastruktur Sorge tragen und es braucht solche Anlagen - auch im Dorf. Daher ist Klarheit notwendig, wie die rechtlichen Grundlagen sind und welche Handhabe man hat." Wild zeigt sich derweil erstaunt, dass ein Grundbesitzer am eigenen Grund wegen Besitzstörung geklagt wird.
www.meinbezirk.at
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