Vier der sechs wahlwerbenden Listen gegen Zubringerbahn Neustift-Schlick

- Eine der in der Vergangenheit diskutierten Varianten der Zubringerbahn.
- Foto: Töchterle
- hochgeladen von Arno Cincelli
NEUSTIFT (cia). Bei einer Umfrage unter den Neustifter Listen zur Gemeinderatswahl sprechen sich vier der Listen gegen eine Zubringerbahn von Neustift in die Schlick aus. Initiiert wurde die Umfrage von den Gemeindebürgern Siegfried Hofer, Franz Pfurtscheller, Hansjörg Ranalter, Paul Schöpf, Robert Span und Michael Stern.
Dabei wurden folgende "Ja-Nein"-Fragen gestellt:
· Soll weiteres Geld für Planung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit für das Seilbahnprojekt aus Mitteln der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden?
· Wird es eine Zustimmung zu Widmungen oder Änderungen im Gefahrenzonenplan für die Errichtung der Anlagen geben?
· Wird der Nutzung einer betroffenen Liegenschaft der Gemeindegutsagrargemeinschaft für das Seilbahn-Projekt zugestimmt?
Vier der Fraktionen beantworteten laut den Initiatoren alle drei Fragen klar mit "Nein". Dies waren die Liste 2 „Gemeinschaftsliste Neustift“ – Andreas Gleirscher, die Liste 3 „Gemeinsame Wirtschafts- und Zukunftsliste Neustift – GWZ“ – Dipl. Ing. Daniel Illmer (die Antworten im Wortlaut finden Sie weiter unten), Liste 5 „Zukunft Neustift ZKN“ mit Dr. Friedrich Siller und die Liste 6 „Junge Volkspartei Neustift – JVP“ mit Florian Illmer. Einige dieser Gruppierungen haben sich auch in ihren Wahlwerbungen gegen das Projekt ausgesprochen
Die beiden anderen Listen antworteten laut Initiatoren eher ausweichend. Sie erklärten, dass für Bgm. Peter Schönherr (Liste 1: Junges Neustift) hier die Gemeinde nicht zuständig sei. Dies möchte Schönherr so nicht gelten lassen, diese Zusammenfassung sei "schlichtweg subjektiv und sehr sehr einseitig". Aus diesem Grund stellt er den BEZIRKSBLÄTTERN seine Antworten im Wortlaut zur Verfügung (siehe weiter unten).
Martin Pfurtscheller (Bröller) wolle sich laut den Initiatoren mit seinem Team „Für Neustift“ erst nach der Wahl eingehender mit dem Projekt und den Fragen befassen.
Antworten von Bgm. Peter Schönherr im Wortlaut
FRAGE 1: Stimmt Eure Fraktion zu, dass die Gemeinde Neustift weiterhin Geld für Planung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit direkt, oder über die Infrastrukturgesellschaft bzw. den Planungsverband, zu diesem Projekt einbringt?
Dazu möchte ich anmerken, dass weder die Gemeinde direkt noch indirekt über den Planungsverband Geld für Öffentlichkeitsarbeit, Planung und Beratung zu DIESEM Projekt ausgegeben haben.
Die Gemeinde hat lediglich für eine Machbarkeitsstudie vor einigen Jahren mit großer Mehrheit im Gemeinderat - ich bin mir nicht mehr ganz sicher über die Höhe, habe im Moment auch keinen Zugriff auf die Daten, aber es dürften EURO 8.500 gewesen sein - Geld ausgegeben. Mit dem gleichen Modus wurde auch die Machbarkeitsstudie Seilbahnprojekt Brandstatt-Milderaun von der Gemeine mitfinanziert.
Für Studien etc. im Zusammenhang mit der Verbindung Neustift-Schlick wurde von der Gemeinde Neustift kein Geld ausgegeben.
Dieses Projekt wird vom TVB Stubai mitgetragen und auch mitfinanziert.
FRAGE 2: Die geplante Talstation, mit Stell- und Parkflächen im Gemoch, liegt zum überwiegenden Teil im Überflutungs/Gefahrenzonenbereich der Ruetz. Stimmt Eure Fraktion notwendigen Umwidmungen/Änderungen des Gefahrenzonenplans, der Raumordnung, usw., für die Errichtung der Anlagen, zu?
Nach meinen Informationen benötigt eine Seilbahn wie hier angeführt keine Widmung im Bereich der Talstation/Mittel- und Bergstation - die Genehmigung der Seilbahn erfolgt nach dem Eisenbahnrecht. Das Genehmigungsverfahren erfolgt durch die Seilbahnbehörde, welche dem Verkehrsministerium zugeordnet ist.
Bei der neuen Bahn der Stubaier Gletscherbahn hat es auch keine Widmung gebraucht. Die Gemeinde ist nicht Behörde im Seilbahnverfahren!
Der Gefahrenzonenplan der Ruetz wurde von der Abteilung Wasserwirtschaft (Land Tirol) im Sommer 2015 neu ausgearbeitet und entsprechend kundgemacht. Dieser ist somit ab sofort gültig!. Die Gemeinde und auch jede Privatperson hat als Grundlage für sein Bauvorhaben den gültigen Gefahrenzonenplan als Grundlage zu verwenden. Die Gemeinde KANN GAR NICHT diesen Gefahrenzonenplan abändern!!!!
FRAGE 3: Die Gemeindegutsagrargemeinschaft Neustift ist Liegenschaftseigentümerin an einem Grundstück welches durch die derzeit geplante Trassenführung betroffen ist. Stimmt Eure Fraktion Nutzungen/Dienstbarkeiten des betroffenen Grundstückes für das geplante Projekt zu?
Neustift wählt am 28. Februar einen neuen Gemeinderat und Bürgermeister. Bis dato gibt es noch keinen Antrag der Liftbetreiber für eine Dienstbarkeitseinräumung. Bei Vorliegen eines Antrages wird der Gemeinderat prüfen müssen, ob er nach Abwägung aller Fakten eine Zustimmung gibt oder nicht. Da derzeit noch nicht klar ist, wer zukünftig im Gemeinderat vertreten sein wird kann diese Frage so nicht beantwortet werden. Bei uns gibt es keinen Klubzwang!
Antworten von Daniel Illmer im Wortlaut
FRAGE 1: Stimmt Eure Fraktion zu, dass die Gemeinde Neustift weiterhin Geld für Planung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit direkt, oder über die Infrastrukturgesellschaft bzw. den Planungsverband, zu diesem Projekt einbringt?
Eingangs ist es wichtig festzuhalten, dass sich unsere Ablehnung auf das konkret gegenständlich vorliegende Projekt bezieht, etwas anderes können wir derzeit nicht beurteilen.
Das Projekt hat aus unserer Sicht zu viele Schwachstellen, die ich wie folgt aufzähle: eine Talstation weit außerhalb des Dorfkerns, ungeklärte Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Ruhegebiet Kalkkögel, keine Zustimmung der Grundeigentümer, zu geringe Pistenflächen und keine keine Talabfahrt. Ein reiner Zubringer in die Schlick ohne nennenswerte Skiflächen ist weder wirtschaftlich zu führen noch bringt es irgendwelche nachhaltigen touristischen Impulse.
Der Planungsverband Stubai hat das Projekt Brückenschlag finanziell unterstützt. Das Projekt Brückenschlag hat sowohl die Bahn über die Kalkkögel als auch die Zubringerbahn aus Neustift und die Verbindung Mutters – Axamer Lizum umfasst. Damit ist natürlich auch Geld in die Planung der Zubringerbahn aus Neustift inkl. der dazugehörigen Infrastruktur geflossen. Nach dem AUS für das Projekt Brückenschlag haben wir vor einigen Monaten als einzige Liste einem Antrag der Liste Lebensraum Neustift zugestimmt, wonach kein weiteres Geld des Planungsverbandes und damit auch der Gemeinde Neustift in dieses Projekt fließen soll.
FRAGE 2: Die geplante Talstation, mit Stell- und Parkflächen im Gemoch, liegt zum überwiegenden Teil im Überflutungs/Gefahrenzonenbereich der Ruetz. Stimmt Eure Fraktion notwendigen Umwidmungen/Änderungen des Gefahrenzonenplans, der Raumordnung, usw., für die Errichtung der Anlagen, zu?
Für die Bewilligung sind mehrere Verfahren notwendig: ein Konzessionsansuchen, eine naturschutzrechtliche Bewilligung, ein wasserrechtliche Bewilligung und eine seilbahnrechtliche (inkl. forstrechtliche) Bewilligung. Die Gemeinde ist in mehrfacher Hinsicht eng mit dem Bewilligungsverfahren verbunden:
·Konzessionsverfahren: dem Konzessionsansuchen ist ein Verzeichnis der durch die Errichtung der Seilbahn betroffenen sowie der im Bauverbotsbereich (12 Meter) liegenden Grundstücke und ein Verzeichnis der auf den betroffenen Grundstücken dinglich Berechtigten sowie Nachweise über die Verfügbarkeit der Inanspruchnahme der betroffenen Grundstücke vorzulegen. Weiters ist eine Erklärung der zuständigen Lawinenkommission der betreffenden Gemeinde, die Seilbahn samt Skipisten in ihren Betreuungsbereich zu übernehmen, erforderlich.
·naturschutzrechtliche Bewilligung: in einem Naturschutzverfahren hat zur Wahrnehmung ihrer Interessen in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches die Gemeinde Parteistellung
·wasserrechtliche Bewilligung: Parteien sind der Antragsteller; Personen, die zu einer Leistung, Duldung oder Unterlassung verpflichtet werden sollen; Personen, deren Rechte sonst berührt werden; Fischereiberechtigte und das wasserwirtschaftliche Planungsorgan.
·seilbahnrechtliche Bewilligung: Parteien sind insbesondere der Bauwerber, die Eigentümer der betroffenen Liegenschaften und die an diesen dinglich Berechtigten, die Wasserberechtigten und die Bergwerksberechtigten. Betroffene Liegenschaften sind außer den durch den Bau selbst in Anspruch genommenen Liegenschaften auch die, die in den Bauverbotsbereich zu liegen kommen sowie diejenigen, die wegen ihrer Lage im Gefährdungsbereich Veränderungen oder Beschränkungen unterworfen werden könnten.
·Flächenwidmung: zumindest für Errichtung von Parkplätzen ist eine Widmung notwendig, für die die Gemeinde zuständig ist.
FRAGE 3: Die Gemeindegutsagrargemeinschaft Neustift ist Liegenschaftseigentümerin an einem Grundstück welches durch die derzeit geplante Trassenführung betroffen ist. Stimmt Eure Fraktion Nutzungen/Dienstbarkeiten des betroffenen Grundstückes für das geplante Projekt zu?
Im Zusammenhang mit dieser Frage darf ich darauf zurückkommen, dass sich unsere Ablehnung auf das konkret gegenständlich vorliegende Projekt und die aus unserer Sicht damit verbundenen Schwachstellen bezieht; etwas anderes können wir derzeit nicht beurteilen.
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
1 Kommentar
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.