Neustift beschließt offiziell Einspruch

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NEUSTIFT (cia). In einer kurzfristig einberufenen Sitzung segnete der Neustifter Gemeinderat einstimmig die weiteren Schritte im Kampf gegen die geplanten Wasserableitungen ab. Damit hat der Anwalt der Gemeinde Michael Sallinger nun grünes Licht, eine Beschwerde gegen den Bescheid der Landesregierung vom 1. Juli einzubringen. Mit etwa 200.000 Euro schlägt für die Gemeinde seit 2011 die Verteidigung der wilden Wasser zu Buche.

Knapp 200 Seiten umfasst die Schrift, die zu diesem Zweck von den Rechtsanwälten Lothar Stix und Michael Sallinger ausgearbeitet wurde. Die förmlichen Beschlüsse am 28. Juli waren notwendig, um sicherzustellen, dass die umfangreiche Beschwerde nicht aufgrund von Formalitäten abgelehnt werden kann oder Fristen verstreichen. "So muss das auch der aufmerksamste Hofrat oder Richter als ausreichend betrachten", so Sallinger.

Er stützt sich darauf, dass bei dem Entscheid für den Ausbau des Kraftwerks Sellrain-Silz die Situation der Gemeinde Neustift zu wenig berücksichtigt wurde und "es dadurch zu erheblichen Umweltbeeinträchtigungen kommt", so Sallinger. Auch gebe es ein "Verschlechterungsverbot" in der Wasserrahmenrichtlinie, nur wenige Ausgleichsmaßnahmen seien im Raum Neustift vorgesehen.

Weitere Einsprüche

Dies bestätigt auch Liliana Dagostin vom Österreichischen Alpenverein, der ebenfalls eine Beschwerde einreichen will. Es sei unsinnig, wenn Maßnahmen nicht das Gebiet betreffen, in dem ein Mangel durch das Projekt entstünde. Auch wäre es nötig gewesen, das Untersuchungsgebiet zu erweitern. Dagostin rechnet auch mit einer baldigen Beschwerde durch den deutschen Alpenverein, der ebenfalls Parteistellung hat.

Zusätzlich hat bereits die Bürgerinitiative Wilde Wasser unter der Führung des TVB ihren Einspruch angekündigt, ebenso der Landesumweltanwalt. Zurückgezogen aus der Reihe der Projektgegner haben sich die Wintersport Tirol AG (Stubaier Gletscher) und ÖBB, die mit dem Projektbetreiber Tiwag laut Sallinger "privatrechtliche Vereinbarungen" getroffen haben.

Die Dauer des Verfahrens lasse sich, so der Anwalt, nicht prognostizieren. Falls das Gericht sich auf rechtliche Fragen beschränke, könne es zu einer relativ raschen Entscheidung kommen. Wenn es aber eine Ergänzung zur Umweltverträglichkeitsprüfung verlange, könne sich das Verfahren in die Länge ziehen.

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