"Familienbonus ist bares Geld"
ÖAAB-Bezirksobmann Johann Hartinger bricht eine Lanze für den neuen "Familienbonus Plus".
Die Regierungsspitzen von ÖVP und FPÖ haben bekanntlich Anfang des Jahres im Ministerrat den sogenannten "Familienbonus Plus" in Form einer Steuerersparnis in der Höhe von bis zu 1.500 Euro pro Kind unter 18 Jahren beschlossen. Im Gegenzug entfallen der Kinderfreibetrag und die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten. Auch Alleinerzieher und jene, die gar keine Einkommenssteuer bezahlen, sollen entlastet werden.
Kritik an dem Modell kommt naturgemäß von der Opposition. Man verabschiede sich damit vom Grundsatz, dass jedes Kind gleich viel wert sein solle, heißt es etwa aus SPÖ-Kreisen. Ein Grund für die Kritik: Den Bonus können lediglich Eltern geltend machen, die Lohn- und Einkommensteuer bezahlen.
ÖAAB-Bezirksobmann Johann Hartinger – der Lödersdorfer Finanzbeamte ist auch Gemeinderat und Kassier in Riegersburg – sind Kinder ein persönliches Anliegen. Als Arbeitnehmervertreter ist er um Aufklärung bemüht. Ihm persönlich störe, dass der Familienbonus schlechtgeredet werde. Im Vergleich zur alten Regelung würden im neuen Modell alle profitieren. Jedes Kind sei hinsichtlich der Betreuung ab 2019 jetzt gleich viel wert – egal ob es in den Kindergarten gehe oder bei den Großeltern unterkomme.
Wer bekommt was?
Hartinger: "Der Bonus ist bares Geld, da er die Steuerlast senkt" – und zwar bis zur vollen Steuerleistung um bis zu 1.500 Euro pro Kind. Voraussetzung ist, dass das Kind unter 18 Jahren ist, in Österreich lebt und Familienbeihilfe bekommt. Ab der Volljährigkeit, also mit 18, stehen 500 Euro pro Kind zu. Für Alleinverdiener oder Alleinerzieher, die keine Steuern bezahlen, gibt's den Kindermehrbetrag von 250 Euro. Denn: "Der Anspruch auf den Bonus gilt nur in der Höhe der einbezahlten Steuer."
Zum Bonus komme man entweder über die Arbeitnehmerveranlagung ab 2020 oder ab Jänner 2019 über die Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber schon unter dem Jahr. In einem Haushalt kann den Absetzbetrag wahlweise ein Partner allein in Anspruch nehmen oder er wird auf beide Partner verteilt.
Wie Vulkanland-Familie profitiert
Rechenbeispiel
Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren: Mann verdient 1.800 Euro netto, Frau 1.200 (Haushaltseinkommen 3.000 Euro), Steuerbelastung 4.446 Euro.
• Familienbonus: Für beide Kinder kann Familienbonus von insgesamt 3.000 Euro (2 x 1.500) ausgeschöpft werden. Restliche Steuerbelastung: 1.446 Euro.
• Altes Modell über Freibetrag und abgesetzte Kosten: Gutschrift bei 2 Kindern unter 10 Jahren insgesamt 1.762,20 Euro; bei 2 Kindern über 10 Jahre 362,16 Euro
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