Bundesförderung fürs Sanieren zahlt sich aus
Profis der Lokalen Energieagentur raten, Projekte rasch einzureichen.
"Schnell zugreifen!" heißt es laut dem Team der Lokalen Energieagentur (LEA) in Auersbach beim Sanierungsscheck des Bundes. Im Vorjahr war der Fördertopf Ende August ausgeschöpft. LEA-Geschäftsführer Karl Puchas rechnet damit, dass es heuer schon im Juli soweit sein könnte.
Neu ist gemäß Energieberater Markus Nestelberger die Förderung von maximal 8.000 Euro für die sogenannte Mustersanierung. Voraussetzung dafür ist ein mit der Sanierung erreichter Heizwärmebedarf (HWB) von maximal 40 Kilowattstunden pro Quadratmeter bzw. Jahr. Für die umfassende Sanierung nach "klima:aktiv-Standard" (max. 50 kWh pro m² u. Jahr) gibt es maximal 5.000 Euro (weitere Förderungen siehe Infobox).
Förderkombinationen
Nestelberger macht darauf aufmerksam, dass die Projekteinreichung vor der Umsetzung erfolgen muss und ein Energieausweis nötig ist. Bei erfolgter Bewilligung hat die Umsetzung der Sanierungen bis 31. Dezember 2017 zu erfolgen. LEA-Teamkollegin Maria Eder betont, dass die Bundesförderungen mit Landesförderungen kombinierbar sind. Bei diesen wird zwischen umfassender Sanierung (bis zu 7.500 Euro Förderung) und kleiner Sanierung (15 Prozent Annuitätenzuschuss) unterschieden.
Bundesförderung
Mustersanierung: HWB von max. 40 kWh pro m² u. Jahr, max. 8.000 Euro
Umfassende Sanierung "klima:aktiv-Standard": HWB von max. 50 kWh pro m² u. Jahr, max. 5.000 Euro
Umfassende Sanierung "Guter Standard": HWB von max. 69 kWh pro m² u. Jahr, max. 4.000 Euro
Teilsanierung: HWB-Reduktion um 50 Prozent, max. 3.000 Euro
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